(b26055-4) Bern, Monbijoustrasse 40, Gesamtsanierung / BKP 242, 246
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Key information
Overview
Das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL hat die Gesamtsanierung des Gebäudes Monbijoustrasse 40 in Bern beauftragt. Der markante Bau besteht aus zwei Baukörpern, einem Kopfbau und einem Flügelbau. Während der Sanierung des Gebäudes werden die Arbeitsplätze in ein Rochadeobjekt ausgelagert. Das Gebäude steht während den Bauarbeiten leer. Das Gebäude wird in Zukunft von der Verwaltung des Bundes und von der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildende EHB (vorwiegend im Kopfbau) genutzt. Das Verwaltungsgebäude (ehem. Oberzolldirektion) an der Monbijoustrasse 40 ist einer der exemplarischen und qualitätvollsten Bauten der Nachkriegsmoderne der 1950er-Jahre in Bern. Das Objekt ist im Bauinventar als schützenswertes K-Objekt eingestuft, Teil eines ISOS-Gebiets von nationaler Bedeutung (A) sowie im Kulturgüterschutzinventar als Objekt von nationaler Bedeutung geführt. Entsprechend gelten erhöhte denkmalpflegerische Anforderungen und die Gesamtsanierung erfolgt in Absprache mit der Denkmalpflege der Stadt Bern. Das 3. Obergeschoss des Flügelbaus hat besonders hohe Vorgaben seitens Denkmalpflege zu erfüllen aufgrund der Auflage, es in seinem historischen ursprünglichen Zustand als Direktionsebene zu belassen. Im 4. Quartal 2026 sollen «vorgezogene Arbeiten 2026» ausgeführt werden. Mit dieser Ausschreibung werden die Heizungs- und Kälteanlagen für den Kopf- und Flügelbau beschafft. Die Arbeiten umfassen den Anschluss an die bestehende Fernwärmeversorgung, die Erstellung der neuen Wärmeverteilung sowie die Kälteerzeugung mittels Kältemaschine auf dem Dach inklusive der zugehörigen Kälteverteilung und aller erforderlichen Anlagenkomponenten.
Monbijoustrasse 40, 3007 Bern
2027-02-01 bis 2029-12-31
2027-02-01 bis 2029-12-31 Gemäss Ziffer 6 des vorgesehenen Werkvertrags.
Nein
Nein
Nein
Nein
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
EK 1.1 Referenzobjekt Nr. 1 Unternehmung: Referenz der Unternehmung über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekt (insbesondere bezüglich Komplexität, grosses Leistungsspektrum und Umgang mit Neu- und Umbauteilen) mit einem Auftragsvolumen von mind. CHF 2 Mio. und im Zeitraum der letzten ca. 5 Jahren.: Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden. EK 1.2 Referenzobjekt Nr. 2 Unternehmung: Referenz der Unternehmung über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekt (insbesondere bezüglich Aufgabenbereich an/in einem Gebäude unter kantonalem oder eidgenössischem Denkmalschutz) in den letzten ca. 10 Jahren.: Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden. Es ist zulässig für EK 1.1 und EK 1.2 die gleiche Referenz zu verwenden. Die Referenzen der Unternehmung werden auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK 2 verwendet. Der Auftraggeber behält sich vor, die auf dem Formular 3 angegebenen Referenzpersonen anzurufen, um von diesen die Angaben zu den Referenzen bestätigen zu lassen. EK 1.3 Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen: Die Unternehmung verfügt über ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. Zur Beurteilung wird das Bauprogramm gem. Art. 93 SIA 118 (zeitlicher Fortschritt, Zahl eingesetzter Arbeitnehmer je Arbeitsperiode, Einsatz hauptsächlichste Geräte) aus den Unterlagen zu Formular 6 des Angebots hinzugezogen.: Der Nachweis ist auf dem Formular 6 zu erbringen. EK 2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Von der Unternehmung auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber); - Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes; - Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmen abzuschliessen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise einzuverlangen: - Selbstdeklaration gemäss Art. 29c der Verordnung vom 4. März 2022 über die Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72). Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
BKP 242 Heizungsanlagen BKP 246 Kälteanlagen
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de, fr, it
Gemäss Ziffer 4 des vorgesehenen Werkvertrags.
Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags.
Die charakteristische Leistung ist vom Anbieter zu erbringen und die Beteiligten sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) aufzuführen. Die Subunternehmer sind vor Beauftragung der Bauherrschaft zur Genehmigung vorzulegen. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen.
1. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt. 2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. 3. Vergütungsart: Gemäss Ziffer 3.1 und 3.2 des vorgesehenen Werkvertrags. 4. Preisänderungen infolge Teuerung: Gemäss Ziffer 3.5 und 3.6 des vorgesehenen Werkvertrags. 5. Der Auftraggeber und der Anbieter behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. 6. Die Vergabestelle behält sich vor, die eingereichten Angebote vom Anbieter plausibilisieren zu lassen. 7. Einheitspreise/Baustelleneinrichtung Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Dem Angebot ist das Kalkulationsschema (Formular 300 und Formular 400 des schweizerischen Baumeisterverbands [SBV]) beizulegen. Der Anbieter erklärt mit Offerteinreichung konkludent, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat. 8. Kontaktaufnahme Dieses Verfahren erfolgt nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Dies bedeutet, dass während des Verfahrens keine Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber oder von ihm beigezogenen Dritten (insb. Verfahrensbegleiter, Planer) geführt werden darf. Für Fragen wenden Sie sich ausschliesslich an den Dienst öffentliche Ausschreibungen BBL.
Auf das vorliegende Beschaffungsverfahren finden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und die dazugehörige Verordnung (VöB; SR 172.056.11) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Beschaffungsverfahren für Werkleistungen Anwendung. - Gemäss Art. 12 BöB. - Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gewährleisten. - Wird eine Leistung im Ausland erbracht, so erklärt der Anbieter die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 1 im Anhang (Angebotsformular) ist zu unterzeichnen und einzureichen. Anbieter von Maler-, Gipser- und Gerüstarbeiten haben zusätzlich die GAV-Bestätigung des Berufsregisters (www.berufsregister.com) einzureichen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.