B 293 OU Berghausen
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Key information
Overview
Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 5 + 6, Objektplanung Ingenieurbauwerke Entwässerung (Entwässerungsleitungen, Regenwasserbehandlungsanlagen) Lph. 5 + 6, Fachplanung techn. Ausrüstung Lph. 3, 5 + 6
Pfinztal-Berghausen, 76327, Karlsruhe, Germany
Die Kosten für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht erstattet (§77Abs.1VgV).Weitere ergänzende Hinweise können der Nr.11 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb entnommen werden.
Objektplanung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke (Entwässerung einschl. Regenwasserbehandlungsanlagen RWBA 1 - 3): Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereiten der Vergabe (Lph. 6) Fachplanung Techn. Ausrüstung der RWBA 1 - 3 (Lph. 3, 5 und 6) Koordination sämtlicher für das Gesamtprojekt erforderlicher Objekt- / Fachplanungen (u.a. der Leitungsverlegungen bzw. -sicherung sowie der Ingenieurbauwerke) und Erstellung der (Nutzungs-)Vereinbarungen mit den Leitungsträgern (einschl. Ablöseberechnung) sowie Entwurf der Beckenbücher für die Regenwasserbehandlungsanlagen
Pfinztal-Berghausen, 76327, Karlsruhe, Germany
Pfinztal-Berghausen, 76327, Karlsruhe, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, 1. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach sei es als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft an diesem Vergabeverfahren, so führt dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweiligeUnternehmen beteiligt ist. Die Beteiligung eines Unterauftragnehmers (Nachunternehmer) an mehreren Angeboten verschiedener Bieter/Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig und führt nicht zum Verfahrensausschluss aus diesem Grund. Die Bieter haben allerdings sicherzustellen, dass der Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) keinen Einblick in die jeweilige Angebotskalkulation oder sonstige wertungsrelevanteAngebotsinhalte des Bieters erhält. 2. Die Kosten für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht erstattet (§ 77 Abs. 1 VgV). 3. § 47 (1) VgV: Sofern sich der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen bedient (Eignungsleihe), sind das Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten anderen Unternehmen den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Seitens der etwaigen Eignungsgeber müssen die Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB gem. dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung", soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag die "Erklärung Bewerbergemeinschaft"abgeben.