Austausch Abwassersystem
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Key information
Overview
Planungsleistungen Objektplanung + TGA
Für die geplante Baumaßnahme „34.0517- Austausch Abwassersystem“ sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach §17 VgV mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb Generalplanungsleistungen gemäß den Leistungsbildern „Objektplanung“ und „Technische Ausrüstung“ nach HOAI 2021 auf Grundlage der vereinbarten Honorarparameter vergeben werden. Beschreibung Art und Umfang: In der Vergangenheit mussten die SML-Entwässerungsleitungen wiederholt umfangreich repariert werden. Vermutlich ist die Ursache das Mischsystem der öffentlichen Kanalisation. Es entstanden/entstehen schwefelhaltige, korrosive Faulgase, die in die Gebäudeleitungen gelangen; diese Gase verursachen vor allem an den Oberseiten der waagerechten Leitungen erhebliche Schäden. Auch direkt an das Mischwassersystem angeschlossene Regenwasserleitungen sind betroffen. Die stärksten Schäden befinden sich in den waagerechten Leitungen der unteren Geschosse, jedoch sind höher gelegene, gut durchlüftete Bereiche auch stark angegriffen. Einige Leitungsabschnitte wurden wegen Rohrbrüchen und Undichtigkeiten bereits erneuert. Eine umfassende oder vollständige Sanierung ist erforderlich. Zur Grundlagenermittlung soll eine Kamerabefahrung den aktuellen Zustand der Leitungen erfassen und die Priorisierung sowie Planung der Sanierungsabschnitte ermöglichen. Da für den Aus-tausch vertikaler Leitungen Vorsatzschalen geöffnet werden müssen, sollen auch angeschlossene WC-Anlagen, Putzmittelräume und Teeküchen erneuert werden. Erschwerend kommen die Leitungsführungen in schwer zugänglichen Schächten hinzu; die Arbeiten erfolgen abschnittsweise im laufenden Dienstbetrieb. Für drei Wohnungen muss während der Sanierungsarbeiten eine Interimslösung geschaffen werden, damit die Wohnungen weiterhin genutzt werden können. Von den Maßnahmen sind außerdem sicherheitsrelevante Bereiche sowie der denkmalgeschützte Krügerbau betroffen. Die Aufrechterhaltung des regulären Dienstbetriebs und die hohen Sicherheitsanforderungen der Bank haben oberste Priorität. Betriebsstörungen und Arbeitsunterbrechungen sollen daher möglichst vermieden oder auf das technisch notwendige Maß begrenzt werden. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt hierfür die Vergabe von Generalplanerleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI. Hierbei behält sie sich die stufenweise Vergabe vor, abhängig von der weiteren Genehmigung zur Umsetzung des Projekts durch den Vorstand. Mit Vertragsabschluss ist die Vergabe der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI, einschließlich der Architektur-, Hochbau- und TGA-Planung für Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär und Elektro vorgesehen. Fachplaner für Brandschutz, Tragwerksplanung und Bauphysik werden bei Bedarf separat beauftragt. Bestimmte zusätzliche Maßnahmen – insbesondere der Leitungstausch im Bereich einer Polleranlage, der Bau eines innenliegenden WCs in der Ladehalle und eine räumliche Abtrennung der Ladehalle – sollen zunächst parallel zur Sanierung geplant werden. Je nach Erfordernis können diese Maßnahmen eigenständig behandelt und zeitlich vor dem Austausch der Schmutz- und Regenwasserleitungen umgesetzt werden. Zusätzliche Informationen: II.1) Die Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Auftragsplattform xvergabe.de zur Verfügung gestellt. Die Bewerber werden gebeten, die Teilnahmeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. II.2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber- / Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. II.3) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen spätestens bis 14.10.2026, 24:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber / Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet. II.4) Für die Bewerbung / für das Angebot sind die Vordrucke aus den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. II.5) Teilnahmeanträge/Angebote sind über die Vergabeplattform über das Bietertool einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge/Angebote oder Teilnahmeanträge/Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Teilnahmeanträge/Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden. II.6) Fehlende Erklärungen und Nachweise, die auch nach Anforderung durch die Vergabestelle nicht fristgerecht nachgereicht werden, führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/des Angebotes. II.7) Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren. II.8) Soweit vom Bewerber/Bieter auszufüllende Bestandteile der Teilnahme-/Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. II.9) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung). II.10) Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. II.11.) Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen. II.12.) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. II.13.) Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Bieter gem. § 17 Abs. 12 VGV in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.