Ausschreibung für die Fortführung des Projekts "Sekretariat für Kooperation (SfK)"
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Key information
Overview
Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) ist in der Rechtsform eines Landesbetriebs die für die Berufsbildung zuständige Stelle bei der Hamburger Schulbehörde (Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, BSFB) und umfasst 29 staatliche berufsbildende Schulen. Für den außerschulischen Bereich organisiert und finanziert das HIBB Unterstützungsangebote unter anderem für benachteiligte Jugendliche im Übergangssystem und in der beruflichen Ausbildung. Seit 2004 wird das sogenannte "Sekretariat für Kooperation (SfK)" als Projekt durch die Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V. (KWB) im Auftrag des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung in Kooperation mit der Sozial- bzw. Wirtschaftsbehörde und der Agentur für Arbeit Hamburg umgesetzt. Das "Sekretariat für Kooperation (SfK)" unterstützt seitdem die Vernetzung und die Transparenz am Übergang Schule - Beruf in Hamburg und somit die erfolgreiche Integration junger Menschen (U25) in Ausbildung und Arbeit, die effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen, die Vermeidung von Doppelförderungen sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Förderstrukturen. Das SfK fungiert als zentrale Dienstleistungs- und Koordinationsstelle in der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden, Trägern und Institutionen. Dieses Projekt soll neu ausgeschrieben werden.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YURMZTC# Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass die Bieterin beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.