Außenputzarbeiten- rit
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Key information
Overview
Außenputzarbeiten in der Hanauerstraße 2
München, 81671, München, Germany
Neubau einer Wohnanlage mit 126 Wohneinheiten, 2 Bewohnertreff, 1 Gewerbeeinheit, Mobilitätskonzept, 99 Tiefergaragenstellplätzen Außenputzarbeiten bestehend aus Schutzabdeckungen, ca. 1.940m2, XPS-Wandsockelflächen, ca. 260m2, EPS-Wandflächen, ca. 260m2, WDVS(mineralisch) Wand- und Deckenflächen, ca. 240m2, Faserzement-Putzträgerplatten (auch als Sockeplatten) ca. 480m2, Kalkzement-Leichtputz als Unterputz, Wand- und Deckenflächen, ca. 4.070m2, Armierungsputz mit Gewebeeinlage, Wand- und Deckenflächen : ca. 5.750 m2, Kalkzement-Leichtputz, Oberputz gescheibt, Wandflächen : ca. 2.550 m2, Kalkzement-Leichtputz, Oberputz gefilzt, Wand- und Deckenflächen : ca. 1.300 m2, Diagonalbewehrung und Sturzeck-Diagonalbewehrung : ca. 1.220 Stk., Trogprofile mit Aufsteckprofilen, Aluminium : ca. 220 m, Drahtrichtwinkel, verzinkt : ca. 2.150 m, Putzabschlussprofile, Edelstahl : ca. 1.190 m, Putzprofile, Kunststoff : ca. 9.350 m, Fugendichtbänder BG1 : ca. 820 m, PUR-Verfugungen : ca. 1.510 m Der Beginn der Ausführung erfolgt zwischen dem 03.09.2026 und dem 15.10.2026. Der genaue Ausführungsbeginn (Gesamtausführungsbeginn) wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber in Textform mitgeteilt, wobei zwischen dem Zugang dieser Mitteilung und dem mitgeteilten Ausführungsbeginn mindestens zwölf Werktage liegen. Der Auftragnehmer hat den Beginn der Ausführung dem Auftraggeber schriftlich im Voraus anzuzeigen.
München, 81671, München, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst# Alle Bieter müssen mit dem Angebot die Erklärung Bezug Russland (Formblatt 127) abgeben. * Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben * Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz – Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung * Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Sind geforderte Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt oder deckt die Präqualifizierung nicht die ganze Leistung ab, behält sich der Auftraggeber vor, auch von präqualifizierten Unternehmen entsprechende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen anzufordern. Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. * Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die angegebene Vergabeplattform zustellen. Rückfragen die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.