Ärztliche Besetzung der Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) sowie NEF-Standortstellung für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist insbesondere die Gestellung notärztlichen Personals an den Ennepe-Ruhr-Kreis zur Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises in Tag- und Nachtdiensten inkl. Wochenend- und Feiertagsdiensten durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von insgesamt sechs NEF in den vier Notarztversorgungsbereichen Witten, Hattingen, Schwelm und Herdecke im Wege der Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage von Verträgen mit Krankenhausträgern und ihren örtlichen Einrichtungen oder anderen geeigneten Einrichtungen. Darüber hinaus sind zugehörige Nebenleistungen die Stellung der Standortinfrastruktur sowie die Beteiligung an der Ausbildung von rettungsdienstlichem Fachpersonal.
***Hinweis: Die Angabe der Fristen zur Interessenbekundung ist technisch bedingt erfolgt. Diese Bekanntmachung ist keine Interessenbekundung. Diese Frist ist nicht zu beachten und hat keine Bedeutung für das Vergabeverfahren. Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates dürfen keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag beteiligt werden. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Erklärung (E2 Eigenerklärung Russlandsanktionen) ist - auch für evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder- dem Angebot beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahen des Teilnahmewettbewerbs lediglich die im Teilnahmewettbewerb abzugebenden bzw. für den Teilnahmewettbewerb relevanten Bestandteile der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Weitere, für die dem Teilnahmewettbewerb nachfolgende Angebotsphase relevante, Teile der Vergabeunterlagen, insbesondere Formblätter, werden erst im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.