Arzneimittelversorgungsvertrag Kliniken der DRV Nord
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Key information
Overview
Versorgung der vier Reha- Kliniken Bad Malente, Aukrug, Sylt und Amrum mit Arzneimitteln gem. § 14 Abs. 4 ApoG für die Zeit vom 01.01.2027- 31.12.2030 + Option auf einjährige Verlängerung
Friedrich-Ebert-Damm 245, Hamburg, 22159, Hamburg, Germany
- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis - Vollständig ausgefüllte Excel-Preisliste für das jeweilige Los - Vollständig ausgefülltes Angebot - Legen Sie zwingend für die Ermittlung der Entfernung einen Auszug eines Routenplaners für das jeweilige Los vor - Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke/ Krankenhausapotheke Bieter*innen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben: - Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gem. § 1 Abs. 2 ApoG oder - - Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke gem. § 14 Abs. 1 ApoG und, wenn die Belieferung per Versand erfolgt (keine Direktbelieferung) - Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gem. § 11a ApoG in Verbindung mit § 43 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (AMG) Bieter*innen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben: -Bescheinigung/Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke/ Krankenhausapotheke und/oder zum Versand von (apothekenpflichtigen) Arzneimitteln der für sie zuständigen Genehmigungsbehörden - Mindestlohngesetz Siehe hierzu auszugsweise § 1, 3, und 20 MiloG: § 1 Mindestlohn (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1.Januar 2026 brutto 13,90Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. (3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohnes nicht unterschreitet. § 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen. § 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 spätestens zu dem in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Zeitpunkt zu zahlen. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, das Mindestlohngesetz (MiloG) zu beachten und unseren Mitarbeitenden entsprechende Mindestlöhne in der dort ausgewiesenen Höhe zu zahlen. Bitte beantworten Sie die Frage mit "Ja" oder "Nein" - Eigenerklärung Eignung Mit unserer abschließenden Unterschrift erklären wir, dass - wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen (Handelsregister) für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen, - wir spätestens zum Vertragsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen (ggf. entsprechend der Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin) nachweisen können. - gegen uns keine zwingenden Ausschlussgründe an dem Verfahren gem. § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder § 31 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. § 42 Vergabeverordnung (VgV) in Form einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer verhängten Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und keine fakultativen Ausschlussgründe an dem Verfahren gem. § 124 GWB vorliegen, - wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder gemäß § 23 Abs. 1 und 2 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind, - wir keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 21 Absatz 1 und 2 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) begangen haben, die mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,-- € belegt worden ist, - keine falschen Erklärungen über den Einsatz von Nachunternehmern oder der Einhaltung verbindlicher tarifvertraglicher Bestimmung abgegeben haben, - keine Verstöße gegen verbindliche tarifvertragliche Bestimmungen (Erklärung nach § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein) begangen haben. Wir können die entsprechenden Nachweise vor Auftragsbeginn, bei schriftlicher oder telefonischer Abforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von einer Woche vorlegen. Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren der Deutschen Rentenversicherung Nord sowie zur Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann. Liegen gegen Sie zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 31 UVgO / § 42 VgV in Form einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer verhängten Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vor? Bitte beantworten Sie die Frage mit "Ja" oder "Nein" Sofern Sie die vorhergehende Frage bejaht haben, geben Sie bitte den Tatbestand, Aktenzeichen und Datum des Urteils sowie die nach § 125 GWB getroffene Selbstreinigungsmaßnahme an. Liegen gegen Sie fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vor? Bitte beantworten Sie die Frage mit "Ja" oder "Nein" Sofern Sie die vorhergehende Frage bejaht haben, geben Sie bitte den Tatbestand, Aktenzeichen und Datum des Urteils sowie die nach § 125 GWB getroffene Selbstreinigungsmaßnahme an. Haben Sie eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben? Bitte beantworten Sie die Frage mit "Ja" oder "Nein" Sofern Sie die vorhergehende Frage bejaht haben, geben Sie bitte das entsprechende Datum der Abgabe der Erklärung an. Firmendarstellung Es wird um Angabe zu der jeweiligen Fragestellung gebeten. Bitte geben Sie die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (pro Jahr) an. Bitte geben Sie die in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden pro Jahr an. Bitte machen Sie Angaben zur Fachkunde (Sachkenntnis und Erfahrungen) Ihres Unternehmens. Referenzen Bitte geben Sie mindestens eine vergleichbare Referenz an. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn diese mindestens 50 % des Auftragsvolumens pro Jahr entspricht. Firmenname mit Anschrift Ansprechpartner mit Telefonnummer Auftragssumme Welche Art der Leistung wurde ausgeführt? Hinweis zur Vertragsgenehmigung Genehmigung des Versorgungsvertrags durch die zuständige Behörde: Der Versorgungsvertrag bedarf nach § 14 Abs. 5 ApoG der behördlichen Genehmigung (vergleiche auch § 16 Versorgungsvertrag). Da sämtliche Rehabilitationskliniken in Schleswig-Holstein liegen, ist hierfür das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein Arzneimittelüberwachung Gartenstraße 24, 24534 Neumünster zuständig. Die Landesbehörde hat uns als Auftraggeberin im Vorwege darauf hingewiesen, dass bei [...] Entfernungen zwischen Krankenhaus und Lieferapotheke, für deren Zurücklegen mehr als 60 Minuten benötigt werden, für die Genehmigung des Versorgungsvertrages die Art der Versorgung und die Lieferzeitspanne bis zur Anwendung von ausschlaggebender Bedeutung sind [...]. Wir weisen daraufhin, dass wir als Auftraggeberin auf die Genehmigungsentscheidung der zuständigen Behörde, die hierbei einen Ermessensspielraum besitzt, keinen Einfluss haben.
Versorgung mit Arzneimitteln gem. § 14 Abs. 4 ApoG
Tönsheide 10, Aukrug, 24613, Rendsburg-Eckernförde, Germany
Versorgung mit Arzneimitteln gem. § 14 Abs. 4 ApoG
Frahmsallee 1-7, Malente, 23714, Ostholstein, Germany
Versorgung mit Arzneimitteln gem. § 14 Abs. 4 ApoG
Steinmannstraße 52 - 54, Sylt, 25980, Nordfriesland, Germany
Versorgung mit Arzneimitteln gem. § 14 Abs. 4 ApoG
Tanenwai 32, Amrum, 25946, Nordfriesland, Germany