Architekten- und Ingenieurleistung für die Sanierung sanitärer Anlagen der Standwerke Holding Frankfurt
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Im Gebäude Kurt-Schumacher-Straße 10 sollen die sanitären Anlagen nach 35 Jahren einschl. Teeküchen und Wandydrantenanlagen grundlegend saniert werden. Hierfür wurden zunächst 2 Muster-WC-Anlagen im 6.OG des Gebäudes als Muster-WC-Anlagen gemäß der Abstimmung zwischen Mieter und Vermieterin umgebaut. Nun sollen die restlichen sanitären Anlagen umgebaut werden. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Ingenieurdienstleistungen der KG 400 zum o.g. Projekt.
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktion gegen Russland Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestlohn Vertraulichkeitserklärung zum Verfahren Verpflichtungs- und Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Eigenerklärung zur Eignung gem. Erklärung Eignungskriterien TGA Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen Verpflichtungserklärung Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. von anderen Unternehmen Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Anlagen die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: Urkalkulation Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (HVA-L Vorlage Unterauftragnehmer-Nachunternehmerleistungen). Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied individuell vorzulegen. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.