Arbeitsschutzsoftware
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Key information
Overview
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer Software-as-a-Service-(SaaS)-Lösung zur Unterstützung der Prozesse im Bereich Health, Safety & Environment (HSE) sowie angrenzender Themenbereiche bei der Stromnetz Berlin GmbH. Die Ausschreibung umfasst die Anforderungsanalyse, die Erstellung einer Sollkonzeption, die Bereitstellung und Konfiguration der Anwendung, die Datenmigration, die Durchführung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, den Produktivstart sowie den Betrieb und Support der Lösung über die gesamte Vertragslaufzeit.
A) Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte. Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben. B) Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Verschwiegenheits- erklärungen akzeptiert, die unverändert vom Auftragnehmer gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass die als vertraulichen Unterlagen nicht übergeben werden und der betreffende Bewerber/ Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann. (C) Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustel- len wenn: (i)- kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist; (ii)- ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zu- stimmt (Gremienvorbehalt); (iii) dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.