Arbeitnehmerüberlassung Full-Stack-Entwickler

Estimated value€792,000
DeadlineExpired31 Jul 2026, 09:00
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Key information

Identifier
Contract type
Deadline
31 Jul 2026, 09:00
CPV codes
72200000 - Software programming and consultancy services
Status
Active
Notice type
cn-standardContract or concession notice – standard regime
Source
Estimated value
€792,000
Publication date
25 Jun 2026, 22:00

Overview

Das Landesamt für Finanzen (LfF) - Dienststelle Regensburg vergibt Leistungen für einen Full-Stack-Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für das in der Beihilfe eingesetzte Verfahren BayBAS. Das in der Beihilfe eingesetzte Verfahren BayBAS wurde vor ca. 20 Jahren mit der damals gängigen Technologie Visual Basic 6 (VB6) entwickelt und laufend an fachliche Anforderungen angepasst. Der schwindende Support für VB6 Anwendungen, sowie die immer schwieriger werdende Personalsituati-on für VB6 Entwickler machen eine Neuentwicklung zwingend notwendig.

Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de abgegeben werden. Unter dieser Adresse sind auch die Vergabeunterlagen vollständig verfügbar. Bieterfragen können bis zum 20.07.2026 - 12.00 Uhr gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt gestellte Anfragen können nicht mehr berücksichtigt werden. Übermittlung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union: 26.06.2026 Hinsichtlich von Ausschlussgründen gelten die Regelungen des § 123 und § 124 GWB sowie des § 47 Abs. 1 und § 57 VgV. Betreffend der Nr. 5.1.12 / Nachforderung von Unterlagen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben dem Angebot unbedingt vollständig bei. Alle geforderten Nachweise Erklärungen und Angaben, sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen. Das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg entscheidet im eigenen Ermessen, ob es von der Nachforderungsmöglichkeit nach § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird. Ein Rechtsanspruch der Bieter auf die Möglichkeit der Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV ausgeschlossen.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

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Participants0

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