Anschaffung einer CAFM-Software
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Key information
Overview
Die Hochschulkooperation bwIT-AW/bwCAFM, beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Einführung sowie Pflege eines Computer-Aided Facility Management (CAFM)-Systems für die Auftraggeber. Die Kooperation umfasst alle 37 außeruniversitären Hochschulen in Baden-Württemberg, von denen derzeit 27 Hochschulen ihre verbindliche Teilnahme an der Rahmenvereinbarung erklärt haben. Das zu liefernde CAFM-System ermöglicht neben dem Flächenmanagement die digitale Abbildung und Bearbeitung relevanter Prozesse des Gebäudemanagements bei den außeruniversitären Hochschulen in Baden-Württemberg. Hierzu zählt insbesondere die Unterstützung bei der Erfassung, Verwaltung, Auswertung und Visualisierung von Gebäudedaten sowie der zugehörigen technischen Anlagen und Prozesse. Der Betrieb der Software erfolgt zentral beim Hochschulservicezentrum Baden-Württemberg.
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYSYT25Z8915# Geschäftsbedingungen der Bewerber/Bieter sind ausgeschlossen. Mit Zuschlagserteilung werden diese Vertragsbedingungen wirksam. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen haben auch dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer sie gewöhnlich in seinem laufenden Geschäftsverkehr verwendet und auf sie formularmäßig oder ausdrücklich hinweist. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Auftragsbekanntmachung. Jeder Bewerber/Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerber-/Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bewerber von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Teilnahmeanträge und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und in Textform mithilfe elektronischer Mittel nach § 126b BGB über die Vergabeplattform einzureichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen. Bitte achten Sie darauf, dass Dateien, sofern es sich nicht um auszufüllende Excel-Dateien handelt, grundsätzlich im Dateiformat "PDF" eingereicht werden sollten. Siehe hierzu auch die Teilnahmeunterlage.