Anne-Frank-Schule Brandschutz
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Key information
Overview
Planungsleistungen Fachplanung Brandschutz für folgenden Gebäudekomplex in Offenbach am Main, Grundstück der Anne-Frank-Schule im Stadtteil Carl-Ulrich- Siedlung: => Erweiterung und Sanierung einer 4-zügigen Grundschule
Eberhard-von-Rochow-Straße 43, Offenbach am Main, 63069, Offenbach am Main, Germany
Es ist ein zweistufiges Vergabeverfahren für die Beschaffung der Fachplanungsleistungen Brandschutz nach AHO Heft 17, 12/2022 mit den Leistungsphasen 2 bis 5 & 8 vorgesehen, d.h. in der ersten Stufe erfolgt zunächst ein Teilnahmewettbewerb, in dem die Eignung der Büros bewertet wird. Die aus der ersten Stufe ausgewählten Bieter werden dann in einer zweiten Stufe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Bewerberreduzierung die 6 bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr Teil und werden hierüber informiert. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, auch weiter auf diejenigen Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen den Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das benannte Auftragsportal zu führen. Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist. - Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig. - Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 01.09.2021 GVBI. S 338 ist vor Auftragsvergabe abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Zur Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe oder Nachunternehmen verweisen wir auf das beigefügte Blatt.
Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. An den bestehenden Gebäuden sind voraussichtlich Ertüchtigungsmaßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes erforderlich. Gegebenenfalls sind zudem eine Innensanierung und eine Erneuerung der Haustechnik erforderlich. Es ist im Planungsverlauf abzuwägen, in welcher Form bauliche oder organisatorische Maßnahmen zu ergreifen sind. Es ist darüber hinaus der Zustand, sowie die Beschaffenheit der Dächer zu prüfen. Ein Bestandteil der Baumaßnahme ist die Herstellung der erforderlichen baulichen (zweiten) Rettungswege und die Bildung sinnvoller Brandabschnitte/ Nutzungseinheiten. Das Gesamtgebäude soll künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Zumindest die Ganztagsräume und die gemeinschaftlich zu nutzenden Bereiche müssen barrierefrei sein. Zusammenfassend ist dem Auftraggeber eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Schule auf Basis einer verbindenden Architektur von Bestand, Neubau und Schulhof wichtig. Das Gebäude E (Turnhalle) und die Hausmeisterwohnung sind nicht Umfang der Sanierungsmaßnahme. Es ergeben sich folgende Planungsbereiche: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.
Eberhard-von-Rochow-Straße 43, Offenbach am Main, 63069, Offenbach am Main, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Teilnahmeantrag ist auszufüllen und zu unterschreiben. Bitte reichen Sie in der ersten Stufe nur Ihren Teilnahmeantrag ein, die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt in Stufe 2. Das beiliegende Honorarblatt ist lediglich ein Muster. Teilnehmerfragen müssen bis 05.10.2026 gestellt werden, damit diese noch rechtzeitig beantwortet werden können. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das benannte Auftragsportal zu führen. Es ist ausschließlich elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge zugelassen. Die elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt ausschließlich über den Workflow der Vergabeplattform. Bitte beachten Sie, dass Teilnahmeanträge nicht per E-Mail, Nachrichtenfunktion oder Fax eingereicht werden dürfen. - Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig. - Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 17. Juni 2026, GVBI. 2026 Nr. 40 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn entsprechend den Vorgaben des § 4 HVTG zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Zur Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe oder Nachunternehmen verweisen wir auf das Blatt im Teilnahmeantrag.