Anna-Seghers-Straße - Neubau eines viergeschossigen Wohngebäudes mit Kindertagesstätte - Schlosserarbeiten
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Open the bid workspace only when your team is ready to prepare a response. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Neubau eines viergeschossigen Wohngebäudes mit Kindertagesstätte Anna-Seghers-Straße 2-6, 50321 Brühl Schlosserarbeiten
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYYSDUWK# 1. Der Teilnahmeantrag/das Angebot sowie die beizufügenden Anlagen sind - in deutscher Sprache und gut lesbar - vollständig auszufüllen und von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Andernfalls wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Dies gilt allerdings nicht für elektronische Teilnahmeanträge/Angebote. Diese können grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden: - Einreichung in Textform nach § 126b BGB - Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektronischen Siegel - Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich. 2. Unter der oben genannten Internetadresse können alle Unterlagen zum Teilnahmeantrag sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu beschaffen. Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, damit der Auftraggeber rechtzeitig 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§ 20 VgV)