Anmietung einer neuen Polizeiwache Bottrop
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Key information
Overview
Das Polizeipräsidium Recklinghausen (im Folgenden: Auftraggeber) beabsichtigt die Anmietung einer neuen Liegenschaft für die Polizeiwache Bottrop samt Gewahrsam, Büroräumen für Leitung und Sachbearbeitung, Vernehmung, Lagerung und Besprechung im Stadtgebiet von Bottrop. Zu diesem Zweck sollen Flächen von einem Investor nach Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers geplant und errichtet oder umgebaut und auf Grundlage eines langfristigen Mietvertrages dem Auftraggeber voraussichtlich zum 01.07.2031 zur Nutzung überlassen werden. Der Mietvertrag soll eine Laufzeit von 15 Jahren und eine optionale Verlängerung von 5 Jahren durch den Auftraggeber vorsehen. Die neue Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionalen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen des Auftraggebers genügen. Das Projekt kann entweder durch Umbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmobilie, die Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts oder durch Planung und Neubau einer Immobilie realisiert werden, die jeweils speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten werden müssen. Das Dienstgebäude soll möglichst allein durch den Auftraggeber genutzt werden. Dabei ist eine Alleinnutzung des Gebäudes wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. So ist beispielsweise eine gemeinsame Nutzung mit einer anderen Behörde denkbar. Bei einer gemeinsamen Nutzung des Grundstücks bzw. Gebäudes mit weiteren Nutzern muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Auftraggeber in einem autarken, separat erschlossenen Gebäudeteil untergebracht ist und die Nutzflächen des Auftraggebers zusammenhängend sind.
Bottrop, Bottrop, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYRDD21H# 1) Der Auftraggeber führt ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. 2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellt. 3) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb können über das Vergabeportal abgerufen werden. Die Bewerber werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. 4) Bei den Nachweisen und Erklärungen, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind, fordert der Auftraggeber fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Im Verfahren ist eine Vorlage der Nachweise in Kopie ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. 5) Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. 6) Die Unterlagen für die Angebotsphase werden aus Gründen der Geheimhaltung erst den ausgewählten Unternehmen zur Verfügung gestellt. Dazu gehören insbesondere ein detailliertes Einzelraumprogramm sowie die Funktionale Leistungsbeschreibung. Damit den ausgewählten Bietern diese Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung einzureichen. Hierfür hat der Auftraggeber ein Muster erstellt, das zwingend für die Abgabe der Vertraulichkeitserklärung zu verwenden ist. Das Muster der Vertraulichkeitserklärung ist Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen. 7) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für sie eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bewerbers", im weiteren Verfahren "Holschuld des Bieters"). Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 8) Da der Auftraggeber gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollten Auskünfte bis spätestens 10 Tage vor Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist angefordert werden. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden anonymisiert beantwortet. 9) Der Auftraggeber beabsichtigt nach gegenwärtiger Zeitplanung, die ausgewählten Bieter am 18.01.2027 zur Abgabe indikativer Erstangebote aufzufordern. Die Teilnahmebedingungen enthalten eine Übersicht der geplanten weiteren Daten für dieses Verfahren. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich diese im laufenden Verfahren noch ändern. 10) Teilnahmeanträge/Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Teilnahmeanträge"/"Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge/Angebote oder Teilnahmeanträge/Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Teilnahmeanträge/Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden. 11) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung). Ebenso werden die frühen ersten Bietergespräche sowie sämtliche Verhandlungen ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Alle Bewerber/Bieter müssen selbst sicherstellen, an diesen Terminen gewinnbringend teilnehmen zu können und ggf. einen Dolmetscher hinzuziehen. 12) Die als Nachweis für die "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen, bei den Nachweisen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind sie vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft als solcher vorzulegen. 13) Die Eignungskriterien sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Allerdings lassen sich an der dafür vorgesehenen Stelle technisch bedingt nicht alle eignungsrelevanten Anforderungen angemessen darstellen. Ergänzend wird auf folgende weiteren, eignungsrelevanten Anforderungen hier hingewiesen: 13a) Sofern eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bewerbergemeinschaft in ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ihr rechtskräftig bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Diese Erklärungen sind anhand der Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck 5) abzugeben, die den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. 13b) Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, einzelne Leistungen nicht im/in eigenen Unternehmen auszuführen, sind die Leistungsbereiche anzugeben. Hierfür ist anhand des Teilnahmeantrags (Vordruck 1) zu erklären, welche Teile der Leistung nicht im eigenen Unternehmen ausgeführt werden und sofern dieser nicht ausreicht, eine eigene Anlage beizufügen. Vordruck 1 ist Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb. 13c) Wenn der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich zusätzlich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), ist er nicht nur verpflichtet, anhand des Teilnahmeantrags (Vordruck 1) zu erklären, welche Teile der Leistung nicht im eigenen Unternehmen ausgeführt werden, sondern muss außerdem - soweit für die Eignungsprüfung auf die Eignung des Nachunternehmers oder eines Eignungsgebers verwiesen wird - angeben, von welchem Unternehmer diese ausgeführt werden sollen (ggf. Ergänzung auf Beiblatt). In diesem Fall ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Vordruck 6 Nachunternehmererklärung) auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Auch Vordruck 6 ist Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb. 14) Nicht mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst auf Verlangen der Vergabestelle hat jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeder eignungsleihende Nachunternehmer folgende Unterlagen vorzulegen: 14a) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft mit dem Nachweis, dass er die fälligen Beiträge entrichtet hat. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. 14b) Bescheinigung der Krankenkasse(n) betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ausländische Bewerber haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. 14c) Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Landes- und Gemeindesteuern sowie zur Ausführung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
Der Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines langfristigen Mietvertrages über eine nach den Anforderungen des Auftraggebers zu errichtende oder umzubauende Liegenschaft einschließlich vermietertypischer Leistungen des Liegenschaftsbetriebes. Der Auftraggeber wird voraussichtlich die üblichen Mieterobliegenheiten des Gebäudebetriebes (einschließlich Winterdienst) übernehmen. Einzelheiten hierzu können in der Angebotsphase dem Entwurf des abzuschließenden Mietvertrages entnommen werden. Für die anstehende Bauaufgabe wird kein Grundstück von der Vergabestelle bereitgestellt. Die Bewerber im Teilnahmewettbewerb werden aufgefordert, mit den Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens ein, höchstens jedoch drei Grundstücke anzubieten. Die Anforderungen an die Lage und Geeignetheit des Grundstücks ergeben sich aus der Anlage 1 - Auswahlgebiet, die Bestandteil der für den Teilnahmewettbewerb über die Vergabeplattform bereitgestellten Vergabeunterlagen ist. Zu den Anforderungen an das Grundstück gehört auch, dass es bestimmte Mindestkriterien gibt, die zwingend erfüllt werden müssen und bei deren Nichterfüllung das Grundstück als für das Vorhaben ungeeignet ausgeschlossen wird. Diese Mindestkriterien sind nachfolgend im Abschnitt 5.1.6 dieser Bekanntmachung genau definiert. Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung ist, wird der Auftraggeber nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auffordern, die bereits im Teilnahmewettbewerb durch Abgabe des Vordrucks 2 - Grundstückserklärung nachweisen können, dass sie über ein passendes Grundstück verfügen können, auf dem die neue Polizeiwache Bottrop zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Dabei kann der Bewerber maximal drei Grundstücke anbieten. Bewerber, die nicht durch Abgabe des Vordrucks 2 - Grundstückserklärung nachweisen können, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen können, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Damit die Bewerber nicht frühzeitig Ressourcen binden müssen, wird ihnen allerdings gestattet, das im Teilnahmewettbewerb benannte Grundstück im Laufe des Verfahrens durch ein anderes, geeignetes Grundstück zu ersetzen. An das Gebäude werden über die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinaus polizeispezifische technische Anforderungen gestellt. Die Bedarfsplanung gemäß Raumliste sieht 1.514 m² vor für ca. 160 Mitarbeiter insgesamt, die teilweise im Schichtdienst arbeiten. Darüber hinaus sind Räume vorzusehen, die auf Grundlage des Baurechts, der Arbeitsschutzbestimmungen oder der Gebäudetechnik erforderlich werden (z.B. Verkehrsflächen, Sanitärflächen, Serviceflächen, Technikflächen etc.). Ferner sollen folgende Ziele durch den Baukörper erfüllt werden (i) Flächeneffizienz und Funktionalität, (ii) wirtschaftliche Mietkosten sowie Betriebs-/Nebenkosten, (iii) Gebäude mit mittlerem Ausbaustandard, (iv) Einhaltung der Lagekriterien, (v) Städtebaulich und architektonisch ansprechendes Gebäude sowie (vi) Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik.
Bottrop, Bottrop, Germany
Eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags ist die Bereitstellung eines für das Vorhaben "Anmietung einer neuen Polizeiwache Bottrop" geeigneten Grundstücks. Deshalb muss jeder Bewerber und jede Bewerbergemeinschaft eine Grundstückserklärung anhand des Vordrucks 2 abgegeben, der Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb ist. Alle Bewerber dürfen mit ihrem Teilnahmeantrag bis zu drei Grundstücke anbieten. Grundsätzlich geeignet für ein Polizeidienstgebäude sind Grundstücke/Flurstücke, die vollständig oder überwiegend innerhalb der in Anlage 1 der auf der Vergabeplattform zu diesem Verfahren bereitgestellten Vergabeunterlagen mit der roten Linie gekennzeichneten Grenze des Auswahlgebiets liegen. Ebenfalls geeignet sind auch solche Grundstücke, die zwar außerhalb der mit der roten Linie gekennzeichneten Grenze des Auswahlgebiets liegen, aber unmittelbar an diese angrenzen. Für die Prüfung der Lage des Grundstücks ist mit dem Teilnahmeantrag ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit eindeutiger Darstellung der Grundstücksgrenzen sowie Kennzeichnung der fußläufigen / verkehrlichen Erschließung vorzulegen ("Lagenachweis"). Vorzulegen sind mit dem ausgefüllten Vordruck 2 außerdem ein unbeglaubigter Grundbuchauszug und, soweit das Grundstück innerhalb eines Bebauungsplans liegt, der Bebauungsplan. Das Grundstück muss unter Beachtung raumprogrammatischer und funktionaler Anforderungen des Auftraggebers grundsätzlich dazu geeignet sein, eine Bruttogrundfläche von ca. 2906 m² BGF (R) (ohne Tiefgarage) sowie zusätzlich ca. 65 KFZ-Stellplätze aufzunehmen. Der Nutzerbedarf muss also grundsätzlich auf dem angebotenen Grundstück realisiert werden können. Mit den hierfür im Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen ist ein überschlägiger geometrisch-räumlicher Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit zu führen ("Machbarkeitsnachweis"). Eine planerische Darstellung ist hierfür ausreichend. Sollte dieser Plausibilitätsnachweis nicht geführt werden können, gilt das Grundstück als ungeeignet und wird ausgeschlossen. Darüber hinaus muss das Grundstück sämtliche nachfolgenden Mindestkriterien erfüllen: 1. Das Grundstück muss über eine öffentliche Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen für einen Zweirichtungsverkehr sowie über mindestens eine zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt und eine einspurige Notein-/ -ausfahrt erreichbar sein, wobei beide Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt zugelassen sein bzw. werden müssen. Der Abstand zwischen den beiden Ein- und Ausfahrten muss mindestens 20 m betragen. 2. Die zweispurige Hauptzufahrt führt auf eine öffentliche Straße mit zwei Fahrstreifen für einen Zweirichtungsverkehr. 3. Das Grundstück darf nicht innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone oder Fußgängerzone liegen, so dass die zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt oder die einspurige Notein-/ -ausfahrt von dem angebotenen Grundstück in eine verkehrsberuhigte Zone oder Fußgängerzone führen. 4. Das Grundstück darf nicht in einer Sackgasse liegen, so dass die zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt oder die einspurige Notein-/ -ausfahrt von dem angebotenen Grundstück in eine Sackgasse führen. 5. Das Grundstück darf nicht so liegen, dass die zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt oder die einspurige Notein-/ -ausfahrt ausschließlich über ein Gelände führen, das Zugangsbeschränkungen aufweist oder zukünftig aufweisen kann (z.B. Privatgelände). 6. Das Grundstück darf nicht so liegen, dass Gegebenheiten im Verkehrsraum bei mindestens einer der beiden Grundstücksein-/ -ausfahrten die Erreichbarkeit der nächsten Haupterschließungsstraße nachhaltig behindern könnten (Schienenquerverkehr, Zugbrücke o. ä.). 7. Das Mietobjekt ist mit seinem Hauptgebäude unmittelbar zur öffentlichen Straße ausgerichtet und befindet sich nicht in zweiter Baureihe (keine Hinterlandbebauung). Die Nichterfüllung eines oder mehrerer Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Grundstücks. Werden keine alternativen geeigneten Grundstücke angeboten, die die Mindestkriterien erfüllen, dann führt das zum Ausschluss des gesamten betroffenen Teilnahmeantrags.