Änderungsbekanntmachung: Pacht, Betrieb und Modernisierung der Caracalla Therme und des Friedrichsbads in Baden-Baden
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Key information
Overview
Der Auftraggeber trifft folgende Änderungen sowie die Änderungen unter Ziffer 5.1 und Ziffer 5.1.6 im Vergleich zur ursprünglichen Bekanntmachung mit der Nr. 460672-2025. Gegenstand der Ausschreibung sind die Pacht, der Betrieb und die Modernisierung der Caracalla Therme, des Friedrichsbads und der römischen Badruinen in Baden-Baden. Die BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die zu 100 % vom Land Baden-Württemberg getragen wird ("Auftraggeber"), beabsichtigt, einen erfahrenen und qualifizierten Betreiber für den gemeinsamen Betrieb der beiden Thermen zu finden, der die beiden Thermenanlagen wirtschaftlich, nachhaltig und zugleich mit Blick auf die kulturelle und historische Bedeutung für Baden-Baden zukunftsfähig weiterentwickelt. Der vom Auftragnehmer konkret zu erbringende Leistungsumfang unterscheidet sich bei beiden Thermen aufgrund der unterschiedlichen betrieblichen und baulichen Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Die beiden Thermen sind seit längerer Zeit sanierungsreif. Es sind erhebliche Investitionen in den Bestand notwendig, um die teilweise historische Substanz für kommende Generationen zu erhalten und gleichzeitig die Thermen in Bezug auf Nachhaltigkeit und Attraktivität zukunftsfähig zu gestalten. Insbesondere den genauen Umfang der verpachteten Grundstücke und Gebäude bzw. Anlagen sowie die Pflichten des Betreibers wird der Auftraggeber im Verhandlungsverfahren konkretisieren. Aktuell betreibt die Carasana GmbH beide Thermen.
Baden-Baden, 76530, Baden-Baden, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPY455#
Der Auftraggeber trifft folgende Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Bekanntmachung mit der Nr. 460672-2025. Die Stadt Baden-Baden gehört seit Juli 2021 gemeinsam mit 10 weiteren europäischen Kurorten zu den "Great Spa Towns of Europe" und ist damit Teil des UNESCO-Weltkulturerbes. Aus dem Status als UNESCO-Weltkulturerbe ergeben sich besondere Anforderungen an den Erhalt und die Nutzung der Thermen. Aus diesem Grund sind insbesondere bauliche Maßnahmen mit einem frühzeitigen erhöhten Abstimmungsbedarf mit der BKV, dem Land und weiteren Stellen (insbesondere der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Baden-Baden und dem Landesamt für Denkmalpflege) verbunden. Nach derzeitigem Stand liegen dem Vertragsmodell die folgenden Eckpunkte zugrunde: Der Auftragnehmer muss auf Grundlage seines baulichen Konzeptes, der Vorgaben der BKV sowie der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben (insb. Denkmalschutz) die Caracalla Therme und die Anlagentechnik modernisieren und das Friedrichsbad instand setzen. Zudem sollen die Ziele des Energie- und Klimaschutzkonzeptes für Landesliegenschaften 2030 vom 20.06.2023 berücksichtigt werden. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Baurisiken, insbesondere zum Baugrund und zum Zustand der Bestandsgebäude. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beiden Thermen nach den Vorgaben seines betrieblichen Konzepts und den Vorgaben der BKV zu betreiben. Den Betrieb der beiden Thermen führt der Auftragnehmer auf eigenes Risiko. Der Auftragnehmer zahlt eine Pacht an den Auftraggeber bzw. erhält von diesem einen Zuschuss (falls es eine negative Pacht ist). Ggfs. erhält er einen einmaligen Baukostenzuschuss. Bei den Zuschüssen handelt es sich nicht um Zuwendungen i.S.d. §§ 23, 24 LHO BW. Zudem erhält der Auftragnehmer grundsätzlich die Besuchereinnahmen. Den genauen Umfang der verpachteten Grundstücke und Gebäude bzw. Anlagen sowie die Pflichten des Betreibers wird der Auftraggeber im Verhandlungsverfahren konkretisieren. Aktuell betreibt die Carasana GmbH beide Thermen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen den Umfang der o. g. Eckpunkte des Vertragsmodells zu ändern. Insbesondere wird die Verteilung der Kostenrisiken von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen während der Laufzeit des Pachtvertrages Gegenstand der Verhandlungen sein. Der Auftraggeber will mit den Bietern insbesondere über ein Kostenerstattungsprinzip für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Friedrichsbad verhandeln.
Baden-Baden, 76530, Baden-Baden, Germany
Trifft folgende Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Bekanntmachung mit der Nr. 460672-2025. 1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. Der Teilnahmewettbewerb wird aufgrund des Auftraggeberwechsels erneut geöffnet, wobei der neue Auftraggeber die bislang eingereichten und gewerteten Teilnahmeanträge nicht erneut werten wird. Für Bieter, die bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, reicht es aus, wenn diese innerhalb der Teilnahmefrist gegenüber dem Auftraggeber unter Bezugnahme auf ihren bereits eingereichten Teilnahmeantrag über die Vergabeplattform (s. 5.1.12) bestätigen, weiterhin an dem Verfahren teilnehmen zu wollen. Neue Bewerber haben einen vollständigen Teilnahmeantrag fristgerecht einzureichen. Für Bieter, die bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, aber sich nunmehr mit einer konzernangehörigen Projektgesellschaft bewerben möchten, muss diese Projektgesellschaft einen neuen, vollständigen Teilnahmeantrag fristgerecht einreichen. Die Projektgesellschaft muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens die Eignung, möglichst eine gleichwertige Eignung wie der ursprüngliche Bewerber, nachweisen. Die Projektgesellschaft hat insbesondere die Möglichkeit, dies im Wege der Eignungsleihe (§ 47 VgV) mit entsprechenden Verpflichtungserklärungen des ursprünglichen Bewerbers nachzuweisen. Die Projektgesellschaften erklären durch Abgabe ihres Teilnahmeantrags, dass sie durch den Identitätswechsel des Bieters keine Fristverlängerungen benötigen und sie sich den Kenntnisstand des früheren Bieters zurechnen lassen. Sie haben in dieser Phase des Verfahrens noch kein (indikatives) Angebot einzureichen. 3. Bewerber können sich gemäß § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe). Dies gilt z. B. für Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit (z. B. Referenzen) auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens innerhalb ihrer Unternehmensgruppe berufen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einschließlich der erforderlichen Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen einzureichen. 4. Bei Bewerbergemeinschaften sollen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft jeweils die genannten Nachweise einreichen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vorgegeben. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. 5. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes indikatives Angebot abzugeben. Vor Abgabe ihres ersten indikativen Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Der Auftraggeber wird mit den Bietern frühe erste Erörterungsgespräche und anschließend erste Verhandlungsgespräche führen. Nach den Verhandlungsgesprächen passt der Auftraggeber ggfs. die Vergabeunterlagen noch einmal an. Auf dieser Grundlage geben die Bieter dann ihr erstes indikatives Angebot ab. 6. Der Auftraggeber wird die ersten indikativen Angebote prüfen und mit den Bietern über diese verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze ggfs. überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre zweiten indikativen Angebote abgeben. Auch über diese Angebote wird der Auftraggeber mit den Bietern verhandeln. Auf dieser Grundlage wird er die Vergabeunterlagen ggfs. erneut überarbeiten. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, vor dem Aufruf zur Abgabe letztverbindlicher Angebote weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. 7.Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken. 8. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die Anforderungen an die Leistung und den Vertrag mit den Bietern gemeinsam zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest. 9. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.