AES-SH - Trockenbauarbeiten
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Key information
Overview
Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule, 65824 Schwalbach am Taunus; Hauptgewerk: Trockenbauarbeiten
Ober der Röth 1-5, Schwalbach, 65824, Main-Taunus-Kreis, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37MWC5#
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule, Ober der Röth 1-5 in 665824 Schwalbach am Taunus. Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten: Trockenbauarbeiten : - ca. 180 m² Metallständerwände, Doppelständerwände, Vorsatzschalen - ca. 295 m² Vorsatzschale direkt befestigt </= 10,00 m, ballwurfsicher incl. luftdichter Dampfbremse - ca. 35 m Rohr-/Leitungsverkleidungen, ballwurfsicher - ca. 82,5 m Trockenputz 20 mm GKFI an STB-Stützen, Sporthalle - ca. 430 m² Akustikrasterdecke - ca. 80 m² Hygiene-Akustikrasterdecke - F30-Unterdecken im Bereich von vorh. Deckenöffnungen in unterschiedlichen Größen (60/60, 80/80, 120/120 und 120/150 cm) - 10 Stck. Laibungsverkleidung von Lichtkuppeln in unterschiedlichen Größen (100/100 und 120/120 cm) - 18 Stck. Laibungsverkleidung von Lichtkuppeln in der Größe 200/200 cm, ballwurfsicher - ca. 315 m Stahlträger-Bekleidung F30 in unterschiedlichen Abmessungen Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B): innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 11.01.2027 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Ober der Röth 1-5, Schwalbach, 65824, Main-Taunus-Kreis, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.