AES-SH -Sportgeräte
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Key information
Overview
Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule, 65824 Schwalbach am Taunus; Hauptgewerk: Sportgeräte
Sporthalle, Ober der Röth 1-5, Schwalbach, 65824, Main-Taunus-Kreis, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37M7QF#
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule, Ober der Röth 1-5 in 665824 Schwalbach am Taunus. Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten: Sportgeräte: - Hülsenreck, bestehend aus 9 St. Recksäulen, 9 St. Edelstahlbodenhülsen, 7 St. Reckstangen und Zubehör - 2 St. Sprossenwand, elektr. hochziehbar inkl. Laufschienen, Wellenpendellager - 1 St. Klettertauanlage, bestehend aus Stahlträgerkonstruktion zur Montage der Laufschiene, 6 St. Klettertauen, Länge 6,40 m, Wandhalter etc. - 1 St. Multischaukelanlage, bestehend aus Stahlträgerkonstruktion zur Montage der Anlage, 2 St. Schaukelringe-Set etc. - 6 St. Volleyball-Netzpfosten, 8 St. Bodenhülsen, 3 St. Volleyball-Netzen etc. - 4 St. Badminton-Pfosten, 2 St. Multipfosten, 6 St. Badminton Stützpfosten (freistehend), 6 St. Bodenhülsen, Badminton-Netzgarnitur etc. - 2 St. Handballtore, 2 St. Handballtornetz, 32 St. Bodenbefestigung etc. - 5 St. Basketball-Deckenanlage, hochziehbar, 5 St. Befestigungsund Motorlagersatz, 5 St. Elektroseilwinde etc. - 3 St. Basketballanlage zur Wandmontage, Höhenverstelleinrichtung, stufenlos - 2 St. Schutznetze/ Ballwurfnetze hinter den beiden Handballtoren inkl. 2 St. Rohrwellen, Fertigmontagesatz, Wandkonsolen etc. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B): innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 01.12.2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. Ausführungszeitraum: - Montage Unterkonstruktion deckenhängende Sportgeräte: ca. Dezember 2026 - Montage Sportgeräte, Deckenmontage: ca. 7. KW 2027 (Mitte Februar 2027) - Bodenhülsen: ca. 10. KW 2027 (Anfang/Mitte März 2027) - Montage Ballfangnetze und Sportgeräte, Wandmontage: ca. 22. KW 2027 (Ende Mai/Anfang Juni 2027)
Sporthalle, Ober der Röth 1-5, Schwalbach, 65824, Main-Taunus-Kreis, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.