Abschluss eines Rahmenvertrags über Submetering-Leistungen nach HeizkostenV einschließlich Lieferung, Installation, Betrieb und Gateway-Administration für Liegenschaften der GSE Berlin.
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Key information
Overview
Die GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH ist ein sozialer Träger mit dem Auftrag, im Rahmen der Stadtentwicklung Aufgaben der Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege wahrzunehmen. Als Gesellschaft der Stiftung SPI und des AWO Landesverbandes Berlin e. V. entwickelt, initiiert und betreut sie Projekte insbesondere für sozial benachteiligte und unterstützungsbedürftige Zielgruppen. Zu den Aufgaben der Auftraggeberin zählen unter anderem die treuhänderische Bewirtschaftung von Liegenschaften des Landes Berlin, die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen sowie die Betreuung und Unterstützung von Mieterinnen und Mietern. Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen, zuverlässigen und sozialverträglichen Erfassung und Bereitstellung von Verbrauchs- und Messdaten beabsichtigt die Auftraggeberin den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Leistungen im Bereich des Submeterings nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) sowie der Submetering-Gateway-Administration. Die Leistungen dienen der bedarfsgerechten Ausstattung der von der Auftraggeberin betreuten Liegenschaften mit einer modernen und zukunftsfähigen Messinfrastruktur. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Lieferung und Bereitstellung der erforderlichen Submetering-Komponenten und Messsysteme, die Installation und Inbetriebnahme der Geräte in Bestandsliegenschaften, den Betrieb und die laufende technische Betreuung der Messinfrastruktur sowie die Bereitstellung, den Betrieb und die Administration von Submetering-Gateways zur Erfassung, Verarbeitung und Übertragung von Messdaten. Dies schließt die Lieferung, Installation, den Betrieb und die Wartung funkbasierter Rauchwarnmelder einschließlich der gesetzlich erforderlichen Prüf- und Dokumentationsleistungen ein Darüber hinaus sind die Durchführung der Messdatenerhebung, die Aufbereitung und Bereitstellung der Verbrauchsdaten sowie sämtliche zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen Bestandteil des Auftrags. Die Leistungserbringung erfolgt bedarfsabhängig auf Grundlage einzelner objektbezogener Abrufe während der Vertragslaufzeit. Für die im Rahmen der Einzelabrufe installierten und betriebenen Systeme können längere objektbezogene Laufzeiten vorgesehen werden, da die Auftragnehmerin erhebliche investive Vorleistungen für Beschaffung, Installation, technische Integration, Dateninfrastruktur, Rollout- und Migrationsmaßnahmen sowie den laufenden Betrieb einschließlich Wartung und Support zu erbringen hat. Die vorgesehenen Laufzeiten orientieren sich an den technischen Nutzungs- und Eichzyklen der eingesetzten Messsysteme und dienen der Sicherstellung eines wirtschaftlichen, störungsarmen und technisch konsistenten Betriebs der Messinfrastruktur über deren gesamten Lebenszyklus. Die konkreten technischen und funktionalen Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DZDMJ1W# Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung infolge Insolvenz, Kündigung aus wichtigem Grund oder aus sonstigen Gründen endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch nicht erbrachten Leistungen ganz oder teilweise den übrigen Bietern in der im Vergabeverfahren festgestellten Rangfolge (Plätze 2 bis 5) anzutragen. Grundlage einer solchen Beauftragung ist das im Vergabeverfahren abgegebene Angebot des jeweiligen Bieters. Die Beauftragung erfolgt entsprechend der Rangfolge; lehnt ein Bieter die Übernahme ab oder kommt innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist keine Einigung zustande, kann der Auftraggeber den jeweils nächstplatzierten Bieter ansprechen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Leistungsumfang an den zum Zeitpunkt der Übertragung erreichten Leistungsstand anzupassen. Die Anpassungen dürfen ausschließlich solche Änderungen umfassen, die aufgrund bereits erbrachter Leistungen oder zur Vermeidung von Leistungsüberschneidungen erforderlich sind und keine wesentliche Änderung des ursprünglichen Auftrags darstellen. Der jeweilige Bieter erklärt sich mit Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er die verbleibenden Leistungen übernimmt. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, von dieser Regelung Gebrauch zu machen.
23 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
24 Jun 2026, 14:48
Dispatch date
Milestone
24 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
21 Jul 2026, 21:59
Additional information request deadline
Deadline
28 Jul 2026, 10:00
Participation request deadline
Deadline
None recorded.