Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Planungsleistungen Ing.-Bw. 2024 ff. im Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH des Bundes (OH-ZEN-2024_01)

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimeoh-zen-2024_01DBDie Autobahn GmbH des Bundes
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Deadline166 days left31 Dec 2026, 22:59
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Identifier
oh-zen-2024_01
Contract type
Deadline
31 Dec 2026, 22:59
CPV codes
71000000 - Architectural, construction, engineering and inspection services71300000 - Engineering services71320000 - Engineering design services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
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Publication date
8 May 2026, 16:48

Overview

Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 01 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für ABW bis 50 m Länge und Standard-ÜBW . Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 02 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für große ABW. Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 03 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für große ÜBW sowie A-/ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken/Bauweisen. Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 04 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Verkehrszeichenbrücken. Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 05 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Stützwände. Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 06 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Lärmschutzwände. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Heidestraße 15, Berlin, 10557, Berlin, Germany

Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind per Nachricht über die Vergabeplattform an die unter Ziff. 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziff. 5.1.11 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars. Voraussetzungen für den Abschluss bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist. Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag. Hinweis: Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Adress- und Kontaktdaten bei der Überprüfungsstelle dieser Bekanntmachung sind nicht korrekt (zwingende Angaben systemseitig).

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Planungsleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: -Leistungsbereich 01: ABW bis 50 m Länge und Standard- ÜBW (1-/2-Feld-Bw.) -Leistungsbereich 02: Große ABW -Leistungsbereich 03: Große ÜBW und A-/ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken/Bauweisen -Leistungsbereich 04: Verkehrszeichenbrücken -Leistungsbereich 05: Stützwände -Leistungsbereich 06: Lärmschutzwände Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open- House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

Niederlassung Nord, Heidenkamps weg 96-98, Hamburg, 20097, Hamburg, Germany

Niederlassung Nordbayern, Flaschenhofstraße 55, Nürnberg, 90402, Nürnberg, Germany

Niederlassung Nordost, An der Autobahn 111, Hohen Neuendorf, 16540, Oberhavel, Germany

Niederlassung Nordwest, Gradestraße 18, Hannover, 30163, Region Hannover, Germany

Niederlassung Ost, Magdeburger Straße 51, Halle (Saale), 06112, Halle (Saale), Germany

Niederlassung Rheinland, Willy- Brandt-Platz 2, Krefeld, 47805, Krefeld, Germany

Niederlassung Südbayern, Seidlstraße 7 - 11, München, 80335, München, Germany

Niederlassung Südwest, Augsburger Str. 748, Stuttgart, 70329, Stuttgart, Germany

Niederlassung West, Bahnhofsplatz 1-3, Montabaur, 56410, Westerwaldkreis, Germany

Niederlassung Westfalen, Lilienthalstraße 5, Hamm, 59065, Hamm, Germany

#Besonders auch geeignet für:freelance#,

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Timeline

08 May 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

08 May 2026, 16:48

Issued at

Publication

31 Dec 2026, 22:59

LOT-0000 Tender submission deadline period

Deadline

31 Dec 2026, 22:59

LOT-0000 - Misc event

Milestone

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None recorded.

Contracting authorities1

Lots1

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Participants0

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