Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von LANCOM Software-Lizenzen (LMC und vRouter) für die Polizei NRW
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Key information
Overview
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste beabsichtigt im Wege des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer, eine Rahmenvereinbarung über Pflegeleistungen sowie dazugehörige Dienstleistungen für Produkte des Unternehmens LANCOM Systems GmbH als Standard oder Premium Subscriptions ab-zuschließen. Es muss für die Polizei in Nordrhein-Westfalen möglich sein, alle LANCOM Software-Lizenzen (LMC und vRouter) in allen aktuellen und zukünftigen Versionen, sowie auch innerhalb der Vertragslaufzeit neu hinzugefügten Pro-dukte, aus der Rahmenvereinbarung mit dem zugesicherten Rabatt beziehen zu können. Der detaillierte Leis-tungsumfang ergibt sich aus den Angaben der Technischen Leistungsbeschreibung (Kapitel B), die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen ist. Die einzelnen Abrufe erfolgen über entsprechende EVB-IT Verträge. Die EVB-IT Verträge und EVB-IT AGB stehen unter www.cio.bund.de bereit.
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YT89N6E3V# Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.