Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München
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Key information
Overview
Gegenstand des offenen Verfahrens ist das Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei gemäß nachfolgender Beschreibung der Leistung. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die Grundlage für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer stellt, sofern in den Vergabeunterlagen nicht explizit etwas Abweichendes geregelt wurde, die Abschlepprichtlinie Bayern – ARB – Qualitätskriterien für Abschleppbetriebe Stand 03/2026 dar. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
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Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
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Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
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Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
München, Germany