A7 | zwischen AD Hannover-Nord bis AS Anderten (km 122,1 - km 154,9) | Umweltfachliche Anforderungen
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Key information
Overview
Die Autobahn GmbH des Bundes plant in den Jahren 2028 bis 2033 die Grunderneuerung der A7 zwischen dem AD Hannover-Nord bis zur AS Anderten auf insgesamt 24,8 km (km 122,1 - km 154,9). Die Arbeiten werden abschnittsweise in drei Verkehrseinheiten (VKE) durchgeführt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Arbeiten zur - Bestandserfassung der vorkommenden Biotoptypen, - Analyse vorkommender Habitatstrukturen mit Abschätzung potenziell vorkommender Arten, - die darauf aufbauende Abarbeitung der Eingriffsregelung und des besonderen Artenschutzrechts inkl. Maßnahmenentwicklung, - sowie eine FHH-VP in der VKE 10. Dies umfasst - 3 Streckenabschnitte (inkl. 31 Durchlässe) und - 9 Brückenersatzneubauten (ENB), in ihren festgelegten Untersuchungsräumen (UG).
A7 | zwischen AD Hannover-Nord bis AS Anderten (km 122,1 - km 154,9), Hannover, 30163, Region Hannover, Germany
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Es werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werdenbesonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
A7 | zwischen AD Hannover-Nord bis AS Anderten (km 122,1 - km 154,9) | Umweltfachliche Anforderungen
A7 | zwischen AD Hannover-Nord bis AS Anderten (km 122,1 - km 154,9), Hannover, 30163, Region Hannover, Germany
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