28199/2026 Unterhalts- und Glasreinigung Flughafen Bremen
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Key information
Overview
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind in Los 1 Leistungen der Unterhaltsreinigung (u.a. Gebäudereinigung, Büroreinigung, Abfallverbringung, hygienische Erfordernisse) und in Los 2 Leistungen der Glasreinigung (Fenster- und Rahmenreinigung) für die verschiedenen Liegenschaften des Flughafen Bremen mit dem Ziel, einen effizienten, zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Reinigungsbetrieb sicherzustellen. Maßgeblich für Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen ist die jeweilige Leistungsbeschreibung Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bremen, Germany
Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. a) Der Bewerbungsbogen ist bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert in Textform mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Gleiches gilt, sofern ein Unternehmen einem Bewerber oder einer Bewerbergemeinschaft seine Eignung nach § 47 SektVO leiht. Auch in diesem Fall ist ein gesonderter Bewerbungsbogen des eignungsleihenden Unternehmens in Textform mit den Angaben zur Eignungsleihe einzureichen. Der Teilnahmeantrag umfasst die Bewerbungsbögen samt Anlagen aller jeweils Beteiligten (Bewerber, Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihender). Ein gesondertes Antragsschreiben ist, entgegen der Darstellung der Vergabeplattform nicht erforderlich und muss nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Die Teilnahmeanträge sind in Textform über die Vergabeplattform der Auftraggeberin einzureichen. Nur die Informationen entsprechend der in der Bekanntmachung enthaltenen Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Die Nachweise und Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Befähigung zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Die Eignungsprüfung erfolgt gesamthaft. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die Eignungsunterlagen (einschließlich der Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der:die Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer:in im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Auftraggeberin verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen. b) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Die Auftraggeberin behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform der Auftraggeberin eingereicht werden. f) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Die Auftraggeberin wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen - maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen auf die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wobei jeweils maximal 100 Punkte auf die Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen und zum Gesamtumsatz entfallen. - maximal 800 Punkte auf die Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wobei hiervon maximal - 100 Punkte auf die Angaben zu den Mitarbeitern und - 700 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben entfallen. Bei der Bewertung der Referenzangaben werden berücksichtigt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 400 Punkte), - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 300 Punkte), In die Bewertung der Referenzen nach der Art und dem Umfang der Leistung fließen die Qualität und die Anzahl der Referenzen (bis zu drei Referenzen) ein. Bei der Qualität der Referenzen wird die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung bewertet. Die Erfüllung der Mindestanforderungen führt nicht dazu, dass die volle Punktzahl erzielt wird. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, so werden die drei Referenzen bei der Bewertung berücksichtigt, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung am weitestgehenden vergleichbar sind. Die Referenzen, anhand derer etwaige Mindestanforderungen nachgewiesen werden, werden auf jeden Fall bei der Bewertung berücksichtigt. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerber zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerber zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des:der Bewerbers:in enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Auftraggeberin wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Ebenso wird die Auftraggeberin Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem der vorgenannten Bewertungskriterien nach dem ebenfalls vorgenannten Bewertungsmaßstab 0 oder 1 Punkt erhalten. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird die Auftraggeberin alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. Teilt ein ausgewählter Bewerber bis zum Schlusstermin für die Abgabe des Erstangebots mit, von einer Angebotsabgabe abzusehen, so behält sich die Auftraggeberin vor, ursprünglich nicht berücksichtigte Bewerber entsprechend der Reihen- und Rangfolge der Bewertung der Teilnahmeanträge nachträglich zur Abgabe eines Angebots einzuladen.
Die Unterhaltsreinigung umfasst insbesondere die Terminals, Wartebereiche, Flure Büros, sanitären Anlagen, Teeküchen sowie die hygienische Erfordernisse. Die Leistungen sind sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafen Bremen zu erbringen. Die Leistungen sind während des laufenden Flugbetriebs, unter Publikumseinfluss sowie gelegentlich während der Nachtstunden zu erbringen. Die genauen Einzelheiten, Anforderungen, Reinigungsintervalle, Qualitätsstandards und Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zu reinigende Bodenfläche (Bodenfläche = Grundfläche des Objektes über alle Stockwerke in qm ohne Wände/Fassaden): ca. 35.000 m2. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben.
Bremen, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Die Fensterreinigung umfasst insbesondere die Außen- und Innenreinigung der Fenster als auch die Rahmen- und Rahmenfalzreinigung. Die Leistungen sind sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafen Bremen zu erbringen. Die Leistungen sind während des laufenden Flugbetriebs, unter Publikumseinfluss sowie gelegentlich während der Nachtstunden zu erbringen. Die genauen Einzelheiten, Anforderungen, Reinigungsintervalle, Qualitätsstandards und Besonderheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zu reinigende Glasfläche (Glasfläche = in qm einseitig gemessen): ca. 15.000 m2. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben.
Bremen, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst#