(26163) 998 Technikpartner WEB
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Key information
Overview
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) erfüllt gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden eine Informationspflicht. Die ENSI-Website stellt sämtliche relevanten Informationen öffentlich zur Verfügung und umfasst einen News-Bereich sowie statische Inhalte wie Seiten, Dokumente und das Technische Forum. Die Website erfüllt die CI-/CD-Vorgaben des Bundes und ist mehrsprachig (Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch). Zusätzlich stehen Inhalte in «Leichter Sprache» und «Gebärdensprache» zur Verfügung. Das ENSI betreibt die drei Websites ENSI, ENSI-RAT und EGT-Schweiz auf einer einheitlichen technischen Basis mit WordPress-Multisite-Konfiguration, konsistentem Design, ENSI-spezifischen Plugins und Schnittstellen zu externen Systemen. Die Hosting-Infrastruktur mit verschiedenen Entwicklungsumgebungen gewährleistet einen sicheren Betrieb. Ziel der Ausschreibung ist der Wechsel des Technik- und Hosting-Partners sowie die Umsetzung einer autarken Darksite, welche im Notfall- oder Krisenfall aktiviert werden kann. Gesucht wird ein Technikpartner für den sicheren Betrieb, die Wartung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur. Dazu gehören die Betreuung der bestehenden Websites, die Migration zu einem geeigneten Hosting-Partner sowie die Projektleitung und Umsetzung der Darksite.
Brugg oder falls abweichend gemäss Vertrag.
2027-04-01 bis 2032-03-31
2027-04-01 bis 2032-03-31
Ja Der Technikpartner entwickelt und betreibt eine mehrsprachige «Darksite» für die Krisenkommunikation des ENSI. Diese wird bei Nichterreichbarkeit der Hauptwebsite aktiviert und geografisch unabhängig von den ENSI-Websites in der Schweiz gehostet. Die Umsetzung erfolgt auf WordPress-Basis und umfasst Konzeption, Entwicklung, Hosting und Betrieb. Die genaue Ausführung sowie der Umfang und die Mengen sind im Lastenheft beschrieben.
Nein
Nein
Nein
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.: Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Erfahrung: Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in realisierten Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind, um den Auftrag erfüllen zu können. Er weist diese Erfahrung anhand von zwei Referenzen nach, die nicht älter als fünf Jahre sind. Die Projekte müssen zwingend abgeschlossen sein. Referenzprojekte von Subunternehmern und Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen. Hinweis: Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Bei den Referenzenprojekten muss es sich um mehrsprachige WordPress Websites handeln, welche auch über Customized Plugins und Themes verfügen und als Multisite-Installation umgesetzt wurden.: Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebene Kontaktperson zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertretung sind zu nennen). EK03 Personelle Ressourcen: Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Lastenheft umschrieben, erfüllen zu können.: Schriftliche Bestätigung im Anhang 1 mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen. EK04 Ansprechperson (Projektleiter/-in): Der Anbieter verfügt über eine Ansprechperson (Single Point of Contact, SPOC), inklusive Stellvertretung, welche bei der Eskalation von Problemen im Zusammenhang mit dem Auftrag zuständig sind und den Entscheid herbeiführen können. Der Anbieter bestätigt, dass die in der Projektorganisation zum Einsatz kommenden Personen (Projektleiter/-in, Web-Entwickler/-in) über mind. zweijährige Erfahrung in vergleichbaren Projekten hinsichtlich Technologie, Umfang und Komplexität verfügen, die in den letzten 5 Jahren vor Publikation der vorliegenden Ausschreibung durchgeführt wurden.: Schriftliche Bestätigung im Anhang 1 unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertretung des SPOC. EK05 Ersatz von Mitarbeitenden: Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Lastenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.: Schriftliche Bestätigung im Anhang 1. EK06 Sprachkenntnisse der Ansprechpersonen: Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.: Schriftliche Bestätigung im Anhang 1 mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen als Muttersprachler/-innen oder mindestens mit Sprachniveau C1. EK07 Erreichbarkeit und Reaktionszeit der Firma: Der Anbieter bestätigt, die Erreichbarkeit der Schlüsselpersonen wie folgt zu gewährleisten: Montag – Freitag: Während der Bürozeiten von 08.00 – 17.00 Uhr. Die Reaktionszeit bei kritischen Störungen beträgt 2 Stunden. Vorbehalten sind Feiertage (gemäss Arbeitszeitreglement des ENSI). Ausgenommen sind die Feiertage* gemäss Art. 66 Abs. 2 BPV (SR. 172.220.111.3). *1.1. (Neujahr), 2.1. (Berchtoldstag), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai (Nachmittag), Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 24.12 (Nachmittag), 25.12., 26.12., 31.12. (Nachmittag), sowie die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Kommunikationskanäle sind Telefon, Mail oder Video-Call. Persönliche Besprechungen vor Ort in Brugg AG oder per Video-Call: Bei Bedarf des Auftraggebers finden persönliche Sitzungen während Wochentagen (Montag – Freitag innerhalb von 48 Stunden ab Kontaktaufnahme/Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) statt.: Schriftliche Bestätigung im Anhang 1. EK08 Webhosting Kundensupport 24/7: Der Anbieter gewährleistet einen technischen Kundensupport rund um die Uhr (24/7) an 365 Tagen. Anfragen und Störungsmeldungen werden innert 2 Stunden nach deren Eingang bearbeitet.: Schriftliche Bestätigung im Anhang 1. EK09 Jährliches Treffen vor Ort in Brugg AG: Um einen kontinuierlichen und vertrauensvollen Austausch zu pflegen, wird im Minimum ein jährliches Vor-Ort-Treffen in Brugg geplant, das nach Absprache stattfindet. Dies ermöglicht eine verbesserte Kommunikation und ergibt eine präzise Anforderungsklärung, die Identifikation von Optimierungspotenzialen und einen intensivierten Wissenstransfer für eine zielgerichtete Zusammenarbeit sowie für die Planung.: Schriftliche Bestätigung im Anhang 1. EK10 Sicherheit: Der Anbieter sowie sämtliche vom ihm eingesetzten Projektmitarbeiter/-innen akzeptieren die Beachtung der 10 Top-Risiken gemäss Publikation von OWASP im Internet und handeln entsprechend sorgfältig. Siehe auch unter: https://top10.owasp.org/2025/ Bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmern ist der Anbieter dafür verantwortlich, dass die oben erwähnten Bedingungen entsprechend eingehalten werden.: Der Anbieter bestätigt zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Akzeptanz der oben erwähnten Dokumente pro Organisation und Mitarbeiter/-in mittels Unterschrift. EK11 Nachweis Subunternehmer: Der Anbieter bestätigt, dass er die Gesamtverantwortung für den Auftrag übernimmt, auch im Falle, dass er zur Leistungserfüllung Subunternehmer beizieht. Mindestens die nachfolgenden Leistungen sind durch die Anbieterin selbst zu erbringen: Betrieb, Unterhalt, Support und Weiterentwicklung. Sie dürfen nicht durch einen Subunternehmer erbracht werden.: Sofern und soweit er Subunternehmer einsetzt, benennt der Anbieter sämtliche für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Subunternehmer namentlich. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. EK12 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für: - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) Ergänzt durch die Standardbestimmungen vom 1. Januar 2026 zur Informationssicherheit mit Bezug zu Informatikmitteln des Bundes ohne Abgabe von Bundesgeräten (I2), Anhang 10. Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten allgemeinen Bestimmungen.: Schriftliche Bestätigung im Anhang 1. EK13 Akzeptanz des Vertragsentwurfs: Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss «Teil C Vertragsentwurf» vorbehaltlos zu akzeptieren.: Schriftliche Bestätigung im Anhang 1. EK14 Geheimhaltungsverpflichtung: Die Anbietenden verpflichten sich, die Geheimhaltungsverpflichtung gemäss Anhang 5 «Unterzeichnung der Geheimhaltungsverpflichtung» vorbehaltlos einzuhalten. Die rechtsgültig unterzeichnete Geheimhaltungsverpflichtung ist bereits mit der Anmeldung zur obligatorischen Begehung einzureichen. Sie ist Voraussetzung für die Einsichtnahme in den für die Angebotserstellung relevanten Source Code der eingesetzten ENSI Plugins und Theme. Die Einsichtnahme in den Source Code erfolgt ausschliesslich im Rahmen der obligatorischen Begehung vor Ort, gemäss den Vorgaben des Lastenhefts. Der Source Code wird den Anbietenden weder elektronisch übermittelt noch ausgehändigt oder anderweitig digital zur Verfügung gestellt. Gemäss Ziff. 7 gilt die Geheimhaltungsverpflichtung während der Dauer des Vergabeverfahrens und auch nach dessen Abschluss. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Angebotserstellung hinaus und bleibt auch nach einer allfälligen Absage, einer Nichtberücksichtigung des Angebots oder bei einem Verzicht auf eine Angebotserstellung bestehen.: Rechtsgültig unterzeichnete Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 5). EK15 Qualitätsmanagementsystem: Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Subunternehmer über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig verfügen.: Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat. EK16 Akzeptanz der Auftragsbearbeitungsvereinbarung: Der Anbieter ist bereit, die Auftragsbearbeitungsvereinbarung gemäss Anhang 8 des Lastenhefts vorbehaltlich Details zu akzeptieren.: Schriftliche Bestätigung im Anhang 1. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
CPC b7f1e45b-1fe5-4e19-8cbb-98006291267d Datenverarbeitung und verbundene Dienstleistungen
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de, fr, it
Die Rechnungsstellung hat elektronisch vierteljährlich gemäss nachgewiesenem Aufwand an [email protected] zu erfolgen. Pro E-Mail ist nur eine PDF-Datei inklusive allfälliger Beilagen als Anhang beizufügen. Der Auftraggeber prüft die Finanzrapporte. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen des Kostendachs innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der korrekt gestellten Rechnung. Nach Unterzeichnung des Vertrags werden allfällige bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Leistungen zu den gleichen Ansätzen entschädigt. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und inkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für • Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) • Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024 • die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024 Abrufbar unter https://www.bkb.admin.ch/de/agb-des-bundes Ergänzt durch die Standardbestimmungen vom 1. Januar 2026 zur Informationssicherheit mit Bezug zu Informatikmitteln des Bundes ohne Abgabe von Bundesgeräten (I2), Anhang 10.
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Mindestens die nachfolgenden Leistungen sind durch die Anbieterin selbst zu erbringen: Betrieb, Unterhalt, Support und Weiterentwicklung. Sie dürfen nicht durch einen Subunternehmer erbracht werden.
Die anbietenden Stellen haben beide Optionen vollständig anzubieten und in ihren Angebotsunterlagen vollständig zu berücksichtigen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Option zu wählen oder zu beauftragen. Ein Anspruch der anbietenden Stellen auf die Auswahl oder Beauftragung einer Option besteht nicht.
Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
42161-01, advance_notice, 2026-08-10
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:665833-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.