26-0253 Klimaresiliente Neugestaltung der Bahnhofspassage - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI
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Key information
Overview
Im Kontext der städtebaulichen Neugestaltung des Nordkopfquartiers in der Wolfsburger Stadtmitte ist der Bereich der Bahnhofspassage, als wichtige Verbindungsachse zwischen Innenstadt und Hauptbahnhof planerisch neu zu interpretieren. Der Planbereich hat eine Größe von rd. 9.800 m², ein Kartenausschnitt ist als Anhang beigefügt. Es ist aus freiraumplanerischer Sicht notwendig, die wichtige fußläufige und autofreie Wegeachse so zu ertüchtigen, dass sie den Anforderungen an eine sichere, belebte und attraktive Bewegungs- und Aufenthaltszone erfüllt und anschließende Straßen- und Platzsituationen funktional anbindet. Die Entwurfsaufgabe umfasst die Entwicklung eines integrierten Konzeptes, das klimatische Anpassungsstrategien, Regenwassermanagement mit dem Focus auf Schwammstadtprinzipen, urbane Nutzungsanforderungen sowie gestalterische Qualität gleichermaßen berücksichtigt. Auch Aspekte der Denkmalpflege sind vornehmlich im Bereich des Sara-Frenkel-Platzes einzubeziehen. Planungsziel ist es, ein innovatives, gestalterisch hochwertiges und zugleich umsetzbares Konzept für eine klimaresiliente, multifunktionale und identitätsstiftende Fußgängerzone zu entwickeln. Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Planung der öffentlichen Freianlagen (§39 HOAI) einschließlich Wegebau und Entwässerungsanlagen zur Umsetzung des Schwammstadtprinzips.
Porschestraße 49, Wolfsburg, 38440, Wolfsburg, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2MUVU#
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Porschestraße 49, Wolfsburg, 38440, Wolfsburg, Germany
Nach erfolgreicher Auswahl im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Bearbeitung und Einreichung des vergüteten Lösungsvorschlags für die Stufe 2 des Verfahrens mit Honorarangebot sowie ein Präsentationsgespräch. Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die genannten Kriterien und Gewichtung. Geplanter Planungszeitraum: Auftragserteilung in IV 2026, Fertigstellung LP 2 Juni 2027 , LP 3 Ende IV 2027, Fertigstellung LP 4 in I 2028 Klarstellend wird auf die Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Das Formblatt ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833 ist abzugeben. Sollte sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit (Nachweis Umsatzerlöse/Mitarbeiter/Referenzen) auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, sind diese bereits bei der Bewerbung zu benennen. Außerdem muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Kapazitäten des Eignungsverleihers mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV - Formular 236) und die "Eigenerklärung anderer Unternehmen" für die betreffenden Eignungsverleiher bereits mit der Bewerbung vorlegen. Als Nachweis sind die vorgenannten Formulare zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Teilnahmeantrag als Anhang beizulegen.