23.25_EU_OV_VgV Ausstattung der Schulen der Stadt Wermelskirchen mit NGRS-, SAA-, sowie Hausalarmanlagen - Lieferung und Installation / Inbetriebnahme
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Key information
Overview
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Neuerrichtung jeweils einer Sprachalarmanage (SAA) in allen Gebäudeteilen (in teilen zuzüglisch zugehöriger Turnhallen) mit allen zugehörigen Komponenten unter Beachtung der derzeit gültigen Vorgaben der DIN 14675 und DIN VDE 0833-4., Neuerrichtung jeweils eines Notfall-Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS) in allen Gebäudeteilen (in teilen zuzüglisch zugehöriger Turnhallen) mit allen zugehörigen Komponenten unter Beachtung der derzeit gültigen Vorgaben der DIN VDE V 0827., sowie Neuerrichtung jeweils einer Hausalarmanlage (HAA) Typ A in allen Gebäudeteilen (in teilen zuzüglisch zugehöriger Turnhallen) mit allen zugehörigen Komponenten.
Zusätzliche Angaben: Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E88158919“ möglich! Wichtiger Hinweis: Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 04.08.2026 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden. Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV). Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.