20260105_3306_ Winterdienst
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Key information
Overview
Winterdienst nach Straßenreinigungsgesetz Berlin für Gehwege vor und auf Grundstücken im Eigentum des Bezirkes Reinickendorf
(1) Die Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Hierbei sind besonders die Hinweise in den "Bewerbungsbedingungen und Ausschreibungsbe- stimmungen" zu beachten. # (2) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, und weiterhin enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindliche vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamt- schuldner haften. (siehe dazu Wirt 238) # (3) Für die Kalkulation sind mindestens der zum Zeitpunkt des Auftragsbeginns (01.11.2026) für die Branche gültige Tariflohn, sowie die ab 01.01.2026 geltenden Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsabgaben zu verwenden. Angebote, welche diese Vorgabe nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. # (4) Erklärungen und Eignungsnachweise sind zwingend vorzulegen. Verweise auf frühere Bewerbungen werden nicht akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen mit Fristsetzung nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt. # (5) Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu erbringen: a) Personen und Sachschäden 5.000.000 € 2-fach maximiert / b) Umweltschäden 3.000.000.€ / c) Vermögensschäden 200.000 € / d) Obhuts- und Bearbeitungsschäden 150.000 € / e) Abwasserschäden 150.000 € / f) Verlust von Schlüsseln 150.000€ / Der Nachweis der bestehenden Versicherung ist danach jährlich unaufgefordert zu erbringen. # (6) Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), (siehe Vergabeunterlagen). # (7) Ausnahme: Sollte nur durch die Zuschlagslimitierung die Aufhebung eines Loses erforderlich sein, so kann eine Firma auch den Zuschlag für ein zweites Los erhalten. Die Ablehnung eines möglichen 2. Loses ist im Angebotsschreiben ausdrücklich zu vermerken. # (8) Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB). Dies gilt nur, wenn sich die daraus ggf. ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. #
05 May 2026, 07:55
Dispatch date
Milestone
09 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
10 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
02 Jun 2026, 08:00
Additional information request deadline
Deadline
09 Jun 2026, 08:00
Submission deadline
Deadline
31 Oct 2026, 23:00
Contract start date
Deadline
30 Mar 2031, 22:00
Contract end date
Deadline
None recorded.