2026-1005029_Flughafen München_Generalplanung Infrastrukturerschließung meldefähiger Zaun
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Key information
Overview
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für das Projekt "M3 Meldefähiger Zaun" am Flughafen München. Ziel der Maßnahme ist die planerische Vorbereitung und Umsetzung der Infrastrukturerschließung zur Erweiterung der technischen Perimetersicherung entlang der äußeren Flughafenumzäunung. Hierzu sind die baulichen und technischen Voraussetzungen für die Anbindung und Versorgung sicherheitstechnischer Einrichtungen zu schaffen. Die Leistungen umfassen die Generalplanung auf Grundlage der HOAI für: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, - Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Der Planungsumfang beinhaltet insbesondere Kabeltiefbau, Kabeltrassen, Kabelschutzrohranlagen, Kabelzugschächte, Querungen, Bestandseinbindungen, Energieversorgungs- und Dateninfrastruktur, Masten einschließlich Fundamente sowie die Einbindung der technischen Anlagen in die bestehende Infrastruktur des Flughafens. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Vorgesehen sind Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 8 sowie der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6.
Postfach 23 17 55, München, 85326, Freising, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DM7W7#
Die Flughafen München GmbH beabsichtigt die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planung der Infrastrukturerschließung des Projekts "M3 Meldefähiger Zaun". Die Maßnahme dient der Erweiterung der technischen Perimetersicherung und umfasst die Planung der hierfür erforderlichen baulichen und technischen Infrastruktur entlang des Flughafenperimeters. Grundlage bilden die Anforderungen an die Detektion von Manipulationen an der Zaunanlage sowie unberechtigten Zutritten zum Sicherheitsbereich. Gegenstand der Beauftragung sind Generalplanerleistungen für: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, - Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Die Leistungen umfassen insbesondere die Planung von: - Kabeltiefbau und Kabeltrassen einschließlich Neubau- und Anbindung an Bestandstrassen, - Kabelschutzrohr- und Kabelzuganlagen, - Energie- und Datenversorgungsinfrastruktur, - Verteilereinrichtungen und technischen Anbindungen, - Masten und Mastfundamenten für Kameras, - erforderlichen Querungen und Bestandseinbindungen, - Schnittstellen zu vorhandenen technischen Anlagen und Systemen. Die Planung ist unter Berücksichtigung des laufenden Flughafenbetriebs, der bestehenden Infrastruktur, der Anforderungen des Sicherheitsbereichs sowie der Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten und Fachgewerken zu erbringen. Die Generalplanerverantwortung umfasst die fachliche, terminliche, kosten- und schnittstellenbezogene Koordination sämtlicher vertragsgegenständlicher Planungsleistungen. Die Leistungen werden stufenweise vergeben: - Projektstufe 1: LPH 1-2, - Projektstufe 2: LPH 3-4, - Projektstufe 3: LPH 5, - Projektstufe 4: LPH 6-7 (TWP bis LPH 6), - Projektstufe 5: LPH 8. Die Kamera-, Sensor- und Detektionstechnik ist nicht Bestandteil des Auftrags. Diese Gewerke werden gesondert geplant und vergeben. Die hierfür erforderlichen baulichen, statischen, elektrischen und infrastrukturellen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Schnittstellen sind jedoch durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen und in die Gesamtplanung zu integrieren.
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#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Auftraggeber hat eine Bewertungsmatrix für eine ggf. erforderlich werdende Bewertung der Teilnahmeanträge erstellt. Diese ist den informatorischen Vergabeunterlagen beigefügt. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).