2026-1005017_Flughafen München_3. Stromnetz, Tief- und Trassenbau für MS Haupt- und Unterringe
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Key information
Overview
Im Rahmen der Hauptmaßnahme "3. Netz Schwerlastring, 1. Bauabschnitt, Los 1-3" am Flughafen München werden umfangreiche Tiefbau- und Infrastrukturarbeiten zur Erneuerung und Erweiterung der Medienversorgung durchgeführt. Die Maßnahme umfasst die Herstellung neuer Kabel- und Medientrassen sowie die Anpassung bestehender Ver- und Entsorgungseinrichtungen innerhalb des Flughafengeländes. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: Baustelleneinrichtung, Baulogistik, Verkehrslenkung und Verkehrssicherung innerhalb des Flughafenbetriebs, Abbruch und Rückbau bestehender Verkehrsflächen, Kabelschutzrohrtrassen, Entwässerungsanlagen sowie Trink- und Löschwasserleitungen, Erd- und Tiefbauarbeiten mit umfangreichen Leitungsgräben, Baugruben, Kabelschachtbauwerken und Rohrtrassen, Herstellung neuer Kabelschutzrohranlagen für die Energie- und Kommunikationsinfrastruktur, Neubau und Umbau von Entwässerungs-, Trinkwasser- und Löschwasserleitungen, Spezialtiefbauarbeiten mit Düsenstrahlverfahren (HDI), Spundwandverbauten und Baugrubensicherungen, Wasserhaltungsmaßnahmen einschließlich Brunnenanlagen, Pumpensümpfen und temporären Ableitungssystemen, Straßen-, Wege- und Platzbauarbeiten einschließlich Wiederherstellung von Verkehrsflächen, Landschaftsbauarbeiten sowie Zaun- und Nebenanlagen. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise unter laufendem Flughafenbetrieb und erfordern eine enge Koordination mit den betrieblichen Abläufen sowie den zahlreichen vorhandenen Medien- und Infrastrukturanlagen. Der Umfang der Maßnahme der Lose 1-3 umfasst unter anderem rund 48.000 m³ Leitungsgraben- und Baugrubenaushub, etwa 35.000 m³ Bodenlogistik mit Zwischenlagerung, umfangreiche Kabelschutzrohr- und Medientrassen, Spezialtiefbaumaßnahmen zur Baugrubensicherung sowie die Herstellung und Anpassung von Verkehrs- und Betriebsflächen.
Postfach 23 17 55, München, 85326, Freising, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DM84Z#
Im Zuge dieser gegenständlichen Ausschreibung werden an verschiedenen Orten im öffentlichen und im sicherheitsempfindlichen Bereich §8 des Flughafens im wesentlichen folgende Arbeiten durchgeführt: Errichtung des Schwerlastrings mit 24 Kabelleerrohren DN 200 in unterschiedlichen Konfigurationen von 4*8 über 3*8 zu 2*12 Rohrpaketen auf einer Länge von ca. 13,5 km. Errichtung der Unterringe DN 150 in unterschiedlichen Konfigurationen von 2*2 über 2*3 zu 2*4 Rohrpakten mit ca. 15 km Länge. Errichtung unterschiedlicher Schächte zur Inspektion und zum Kabelzug Kabelzug des 1. Bauabschnitts des Schwerlastrings mit durch den AG beigestellten Kabeln Dabei werden im Groben die folgenden Leistungen erforderlich: Baustelleneinrichtung, Baulogistik, Verkehrslenkung und Verkehrssicherung innerhalb des Flughafenbetriebs, Abbruch und Rückbau bestehender Verkehrsflächen, Kabelschutzrohrtrassen, Entwässerungsanlagen sowie Trink- und Löschwasserleitungen, Erd- und Tiefbauarbeiten mit umfangreichen Leitungsgräben, Baugruben, Kabelschachtbauwerken und Rohrtrassen, Herstellung neuer Kabelschutzrohranlagen für die Energie- und Kommunikationsinfrastruktur, Neubau und Umbau von Entwässerungsleitungen, Spezialtiefbauarbeiten mit Düsenstrahlverfahren (HDI), Spundwandverbauten und Baugrubensicherungen, Wasserhaltungsmaßnahmen einschließlich Brunnenanlagen, Pumpensümpfen und temporären Ableitungssystemen, Straßen-, Wege- und Platzbauarbeiten einschließlich Wiederherstellung von Verkehrsflächen, Landschaftsbauarbeiten sowie Zaun- und Nebenanlagen. Die Tiefbauleistungen werden in drei Baulose aufgeteilt. Die genauen Mengen können den 3 Leistungsverzeichnissen entnommen werden, welche gleich aufgebaut sind, also die Bauleistungen der 3 Lose immer der gleichen Nummerierung folgen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postfach 23 17 55, München, 85326, Freising, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 400 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 300 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Im Zuge dieser gegenständlichen Ausschreibung werden an verschiedenen Orten im öffentlichen und im sicherheitsempfindlichen Bereich §8 des Flughafens im wesentlichen folgende Arbeiten durchgeführt: Errichtung des Schwerlastrings mit 24 Kabelleerrohren DN 200 in unterschiedlichen Konfigurationen von 4*8 über 3*8 zu 2*12 Rohrpaketen auf einer Länge von ca. 13,5 km. Errichtung der Unterringe DN 150 in unterschiedlichen Konfigurationen von 2*2 über 2*3 zu 2*4 Rohrpakten mit ca. 15 km Länge. Errichtung unterschiedlicher Schächte zur Inspektion und zum Kabelzug Kabelzug des 1. Bauabschnitts des Schwerlastrings mit durch den AG beigestellten Kabeln Dabei werden im Groben die folgenden Leistungen erforderlich: Baustelleneinrichtung, Baulogistik, Verkehrslenkung und Verkehrssicherung innerhalb des Flughafenbetriebs, Abbruch und Rückbau bestehender Verkehrsflächen, Kabelschutzrohrtrassen, Entwässerungsanlagen sowie Trink- und Löschwasserleitungen, Erd- und Tiefbauarbeiten mit umfangreichen Leitungsgräben, Baugruben, Kabelschachtbauwerken und Rohrtrassen, Herstellung neuer Kabelschutzrohranlagen für die Energie- und Kommunikationsinfrastruktur, Neubau und Umbau von Entwässerungsleitungen, Spezialtiefbauarbeiten mit Düsenstrahlverfahren (HDI), Spundwandverbauten und Baugrubensicherungen, Wasserhaltungsmaßnahmen einschließlich Brunnenanlagen, Pumpensümpfen und temporären Ableitungssystemen, Straßen-, Wege- und Platzbauarbeiten einschließlich Wiederherstellung von Verkehrsflächen, Landschaftsbauarbeiten sowie Zaun- und Nebenanlagen. Die Tiefbauleistungen werden in drei Baulose aufgeteilt. Die genauen Mengen können den 3 Leistungsverzeichnissen entnommen werden, welche gleich aufgebaut sind, also die Bauleistungen der 3 Lose immer der gleichen Nummerierung folgen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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#Besonders auch geeignet für:other-sme# a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 400 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 300 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Im Zuge dieser gegenständlichen Ausschreibung werden an verschiedenen Orten im öffentlichen und im sicherheitsempfindlichen Bereich §8 des Flughafens im wesentlichen folgende Arbeiten durchgeführt: Errichtung des Schwerlastrings mit 24 Kabelleerrohren DN 200 in unterschiedlichen Konfigurationen von 4*8 über 3*8 zu 2*12 Rohrpaketen auf einer Länge von ca. 13,5 km. Errichtung der Unterringe DN 150 in unterschiedlichen Konfigurationen von 2*2 über 2*3 zu 2*4 Rohrpakten mit ca. 15 km Länge. Errichtung unterschiedlicher Schächte zur Inspektion und zum Kabelzug Kabelzug des 1. Bauabschnitts des Schwerlastrings mit durch den AG beigestellten Kabeln Dabei werden im Groben die folgenden Leistungen erforderlich: Baustelleneinrichtung, Baulogistik, Verkehrslenkung und Verkehrssicherung innerhalb des Flughafenbetriebs, Abbruch und Rückbau bestehender Verkehrsflächen, Kabelschutzrohrtrassen, Entwässerungsanlagen sowie Trink- und Löschwasserleitungen, Erd- und Tiefbauarbeiten mit umfangreichen Leitungsgräben, Baugruben, Kabelschachtbauwerken und Rohrtrassen, Herstellung neuer Kabelschutzrohranlagen für die Energie- und Kommunikationsinfrastruktur, Neubau und Umbau von Entwässerungsleitungen, Spezialtiefbauarbeiten mit Düsenstrahlverfahren (HDI), Spundwandverbauten und Baugrubensicherungen, Wasserhaltungsmaßnahmen einschließlich Brunnenanlagen, Pumpensümpfen und temporären Ableitungssystemen, Straßen-, Wege- und Platzbauarbeiten einschließlich Wiederherstellung von Verkehrsflächen, Landschaftsbauarbeiten sowie Zaun- und Nebenanlagen. Die Tiefbauleistungen werden in drei Baulose aufgeteilt. Die genauen Mengen können den 3 Leistungsverzeichnissen entnommen werden, welche gleich aufgebaut sind, also die Bauleistungen der 3 Lose immer der gleichen Nummerierung folgen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postfach 23 17 55, München, 85326, Freising, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 400 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 300 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).