2026-1004882_Flughafen München_Generalplanung Tankdienstgebäude (Neukonzeption/Sanierung/Brandschutz)
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Key information
Overview
Gegenstand der Beschaffung sind Generalplanerleistungen für die umfassende Sanierung, funktionale Neuordnung und technische Modernisierung des bestehenden Tankdienstgebäudes 142.02 am Flughafen München. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die ganzheitliche Planung des Bestandsgebäudes einschließlich sämtlicher zur funktionalen, technischen und genehmigungsfähigen Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs-, Koordinations- und Integrationsleistungen. Die Generalplanerleistungen umfassen insbesondere die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, die Tragwerksplanung sowie die übergeordnete fachliche Koordination und Integration sämtlicher Planungsbeteiligten einschließlich aller erforderlichen Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Nutzern sowie den fachlich Beteiligten Dritten. Die Planungsaufgabe umfasst die Bearbeitung des bestehenden Tankdienstgebäudes einschließlich der durch die Maßnahme betroffenen baulichen Anlagen, technischen Anlagen und angrenzenden Außenbereiche, soweit diese für die funktionale, technische und genehmigungsrechtliche Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die bauliche Neuordnung und Umstrukturierung des Bestands, die technische Erneuerung und Anpassung der gebäudetechnischen Anlagen, die funktionale Reorganisation der Nutzungsbereiche sowie die Integration aller zur Sicherstellung eines dauerhaft funktionsfähigen und genehmigungsfähigen Betriebs erforderlichen Maßnahmen. Die Planungsleistungen umfassen insbesondere Leistungen der Objektplanung gemäß §§ 33 ff. HOAI, der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI sowie der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Die Leistungen sind als Generalplanerleistungen mit integraler Gesamtverantwortung für Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement zu erbringen. Die Planung hat sämtliche zur Zielerreichung erforderlichen baulichen, technischen und funktionalen Maßnahmen vollständig zu erfassen, fachlich zu koordinieren und in eine funktionsfähige, wirtschaftliche und genehmigungsfähige Gesamtplanung zu überführen. Dies umfasst insbesondere auch die Koordination sämtlicher fachlicher Schnittstellen innerhalb des Planungsumgriffs sowie zu angrenzenden, nicht unmittelbar beplanten Anlagen und Infrastrukturen. Soweit technische, funktionale oder infrastrukturelle Anbindungen an außerhalb des unmittelbaren Planungsumgriffs liegende Anlagen erforderlich sind, sind diese durch den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang planerisch zu berücksichtigen, fachlich zu koordinieren und mit den zuständigen Stellen des Auftraggebers abzustimmen. Die Planung außerhalb des unmittelbaren Planungsumgriffs ist nicht Gegenstand der Beauftragung; geschuldet ist jedoch die vollständige Planung und Koordination aller hierfür erforderlichen Schnittstellen. Die Leistungen sind unter besonderen Anforderungen des Bauens im Bestand, des laufenden 24-Stunden-Betriebs, erhöhter Sicherheitsanforderungen im Flughafenbetrieb sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Interims-, Verlagerungs- und Bauphasenmaßnahmen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die Planung auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen eigenverantwortlich zu überprüfen, zu ergänzen und fortzuschreiben. Unvollständige, fehlerhafte oder fehlende Bestandsunterlagen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung, die für eine vollständige Planung erforderlichen Grundlagen eigenständig zu ermitteln. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Postfach 23 17 55, München, 85326, Freising, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DMJUM#
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI der Bereiche Objektplanung Gebäude und Innenräume (§33 HOAI ff.) Objektplanung Freianlagen (§38 HOAI ff.) Fachplanung Tragwerksplanung (§49 HOAI ff.) Fachplanung Technische Ausrüstung (§53 HOAI ff., Anlagengruppen 1,2,3,4,5,6,7,8) Fachplanung Bauphysik (HOAI Anlage 1, 1.2, Wärmeschutz-Energiebilanzierung, Bauakustik) Fachplanung Brandschutz (AHO-Heft 17) als Generalplanerleistung.
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a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art und Komplexität der Leistungen, einschließlich Größeneinordnung sowie etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 300 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 300 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von zwei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von zwei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
19 Jun 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
19 Jun 2026, 04:45
Issued at
Publication
10 Jul 2026, 21:59
LOT-0001 Additional information request period
Deadline
20 Jul 2026, 09:00
LOT-0001 Participation request reception period
Deadline
01 Dec 2026, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period start
Milestone
31 Mar 2029, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period end
Deadline
None recorded.