2. S-Bahn-Stammstrecke München - VE 733 Rohbauarbeiten Tunnel Ost zwischen Marienhof und Ostbahnhof inkl. HP Ostbahnhof (tief)
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Key information
Overview
Gegenstand der Vergabe: Die Ausschreibungsunterlagen der hier gegenständlichen VE 733 im Bauabschnitt von der uPva Marienhof bis einschließlich uPva Ostbahnhof umfassen die Rohbauarbeiten inklusive aller erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen für die Herstellung des Tunnelsystems und der Rettungsschächte sowie der uPva Ostbahnhof (tief) mit der Bahnsteigunterführung West. Weiterhin wird ein unterirdisches Abzweigbauwerk für den Anschluss des Südastes, der projektunabhängig zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden soll, hergestellt. Die mit dem Rohbau zwingend vorzusehenden Einbauteile für die technische Ausrüstung der Tunnel, sind ebenfalls Bestandteil dieser VE. Die kennzeichnenden Bauwerke des Bauabschnitts sind nachfolgend zusammengestellt: • Verkehrstunnelröhre für Gleis 100 (TBM- Vortrieb, Vortriebslänge etwa 2,8 km) • Verkehrstunnelröhre für Gleis 200 (TBM- Vortrieb, Vortriebslänge etwa 2,8 km) • Erkundungs- und Rettungsstollen (TBM- Vortrieb, Vortriebslänge etwa 2,8 km) • 8 Stück Querschläge (Baggervortrieb, Vortriebslängen jeweils etwa 16 m) • Rettungsschacht 7 (Schlitzwandbauweise, Schachttiefe etwa 40 m) mit Anschluss an die Verkehrstunnelröhren sowie den ERS • Abzweigbauwerk Südast Gleis 100 (Baggervortrieb, Vortriebslänge etwa 140 m) • Abzweigbauwerk Südast Gleis 200 (Baggervortrieb, Vortriebslänge etwa 140 m) • Rettungsschacht 8 (Bohrpfahlbauweise, Schachttiefe etwa 20 m) • uPva Ostbahnhof (tief) (Schlitzwandbauweise, Schachttiefe etwa 20 m) mit tunnelbauzeitlich von der Baugrube baulich abgegrenztem Startschacht für die TBM-Vortriebe • Bahnsteigunterführung West am Ostbahnhof
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. Wird das Vergabeverfahren vor einem Zuschlag ausschließlich wegen einer fehlenden Baufreigabe in finanzieller Hinsicht (Finanzierungszusage eines Dritten) aufgehoben, so erhalten alle Bieter, die auf die individuelle Aufforderung zum abschließenden Angebot ein wertbares Angebot eingereicht haben, eine einmalige Aufwandsentschädigung jeweils in Höhe von EUR 1,5 Mio. Ein wertbares Angebot ist ein Angebot eines geeigneten Bieters, das nicht ausgeschlossen oder aus anderen als wirtschaftlichen Gründen (§ 127 Abs. 1 GWB) abgelehnt wird. Bei Bietergemeinschaften wird der Betrag nur einmal an ein von der Bietergemeinschaft hierfür einvernehmlich genanntes Mitglied gezahlt. Weitergehende Ansprüche auf Ersatzleistungen können bei einer Aufhebung ausschließlich aus dem genannten Grund nicht geltend gemacht werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
29 Mar 2025, 22:00
Award decision
Award decision
24 Apr 2025, 22:00
Contract start date
Deadline
18 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
19 May 2026, 10:51
Dispatch date
Milestone
19 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
18 Aug 2036, 22:00
Contract end date
Deadline
None recorded.