2. S-Bahn-Stammstrecke München - VE 705f Deckelfreimachung West - provisorische Verlegung MSE Kanal
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Key information
Overview
Zur Vorbereitung der Hauptbaumaßnahme der 2. S-Bahn Stammstrecke München ist es erforderlich in einer Vorabmaßnahme im Bereich des Haidenauplatzes /Berg-am-Laim Straße Sparten zu verlegen. Im Rahmen der Maßnahme erfolgt die Umverlegung eines Kanals der Münchner Stadtentwässerung (MSE) sowie der Straßenentwässerung der Berg-am-Laim Straße und einer Telekomleitung. Für die Umverlegung sind Rückbaumaßnahmen an einem Tramgleichrichterwerk sowie an einem ehemaligen Zollgebäude erforderlich. Des Weiteren ist es erforderlich umfangreiche Baugrubenverbauten herzustellen und den Straßen- und Individualverkehr mehrfach umzuverlegen. Die Baugrubenverbauten umfassen Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände mit Rückverankerung sowie einen Spritzbetonverbau. Des Weiteren ist die Herstellung eines DSV Körpers sowie das Betreiben einer offenen und geschlossenen Wasserhaltung vorgesehen. Die Hauptmassen umfassen: Abbruch Stahlbeton: 550 m³ Fahrbahn herstellen und rückbauen: 1.000 m² Bohrpfähle: 110 m Spritzbeton: 300 m² Doppel U-Träger: 190 m Verpressanker: 36 Stk
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. ILF CONSULTING ENGINEERS AUSTRIA GMBH 2. SSF Ingenieure AG 3. STUVAtec GmbH 4. Audio Coustic GbR 5. Prof. Schaller UmweltConsult GmbH 6. FTB Brendle 7. BPR Consult GmbH? 8. Atelier 4d Architekten PartGmbH 9. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH 10. DAY & LIGHT LICHTPLANUNG 11. Schüssler-Plan GmbH 12. baustein GmbH 13. VTG GmbH Ingenieurbüro 14. Möhler + Partner Ingenieure AG 15. Kompetenzzentrum Automation Dipl.-Ing. Dieter Krause 16. IB Schiessl Gehlen Sodeikat GmbH 17. Intraplan Consult GmbH 18. HBI Haerter 19. Boley Geotechnik GmbH 20. PSP Tunneling Engineers GmbH 21. AquaSoil Ingenieure und Geologen GmbH 22. BURK GmbH Global Engineers 23. ICP Ingenieurgesellschaft mbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. - Nachweis I - Umsatz der letzten 3 Jahre: Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz, gesondert für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022) - Nachweis II und III siehe Kapitel 5.1.6 dieser Bekanntmachung. - Nachweis IV - Referenz(en): Vorlage von mehreren Referenzen, die jeweils ein Unterkriterium a) bis c) erfüllt, oder mehrerer Referenzen, die in Kombination alle Unterkriterien a) bis c) erfüllen, oder einer Referenz, die alle Unterkriterien a) bis c) gesamthaft erfüllt. Die Referenz oder Referenzen muss/müssen sich auf Maßnahmen beziehen, die in den letzten fünf Jahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung ausgeführt und abgeschlossen wurden. Eine Maßnahme gilt im vorliegenden Fall im Hinblick auf die Kriterien a), b) und c) als ausgeführt und abgeschlossen, wenn Folgendes erfüllt ist: ‐ Kriterium a): Die Lage wie gefordert liegt vor. ‐ Kriterium b): Die Verkehrssicherung für mindestens eine zweite Verkehrsphase ist funktionsfähig ausgeführt. ‐ Kriterium c): Die geschlossene Grundwasserhaltung ist funktionsfähig ausgeführt. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist zu erläutern und auf Verlangen vom Bewerber nachzuweisen. Nachfolgende Anforderungen sind zu erfüllen: a) innerstädtische Lage, d.h. im Einflussbereich von Kfz‐Verkehr b) Maßnahme die mindestens 2 unterschiedliche Verkehrsphasen enthält (Verkehrssicherung) c) geschlossene Grundwasserhaltung Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.